Zukunft Rathaus Rodenkirchen

Im Februar 2014 wurde durch ein Protest des Bezirksbürgermeisters darauf aufmerksam gemacht, daß das Bezirksrathaus Rodenkirchen abgerissen werden soll und hierfür ein Neubau an gleicher Stelle errichtet werden soll.

Für genauere Informationen bitte ich Sie um folgende Angaben:
1. Wann wurden erstmals Pläne zum Abriss in der jetzigen Form in Betracht gezogen?
2. Wie hoch wird das Investitionsvolumen für einen Neubau geschätzt?
3. Wie hoch wird das Investitionsvolumen der Stadt Köln sein?
4. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Denkmalbehörde und in der Gebäudewirtschaft?
5. Wer hat wann den Auftrag für ein Gutachten zum Abriss erteilt?
Desweiteren bitte ich um folgende Unterlagen:
1. Gutachten, welches eindeutig die Sanierung ausschließt
2. Investitionsvolumen Neubau und Sanierung
3. Protokolle und Teilnehmerlisten der bisherigen Entscheidungen
4. Stellungnahme des jetzt amtierenden Stadtkonservators zum Rathausbau Rodenkirchen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zukunft Rathaus Rodenkirchen [#5924]
Datum
11. März 2014 22:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Februar 2014 wurde durch ein Protest des Bezirksbürgermeisters darauf aufmerksam gemacht, daß das Bezirksrathaus Rodenkirchen abgerissen werden soll und hierfür ein Neubau an gleicher Stelle errichtet werden soll. Für genauere Informationen bitte ich Sie um folgende Angaben: 1. Wann wurden erstmals Pläne zum Abriss in der jetzigen Form in Betracht gezogen? 2. Wie hoch wird das Investitionsvolumen für einen Neubau geschätzt? 3. Wie hoch wird das Investitionsvolumen der Stadt Köln sein? 4. Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Denkmalbehörde und in der Gebäudewirtschaft? 5. Wer hat wann den Auftrag für ein Gutachten zum Abriss erteilt? Desweiteren bitte ich um folgende Unterlagen: 1. Gutachten, welches eindeutig die Sanierung ausschließt 2. Investitionsvolumen Neubau und Sanierung 3. Protokolle und Teilnehmerlisten der bisherigen Entscheidungen 4. Stellungnahme des jetzt amtierenden Stadtkonservators zum Rathausbau Rodenkirchen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zukunft Rathaus Rodenkirchen" vom 11…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Zukunft Rathaus Rodenkirchen [#5924]
Datum
15. April 2014 20:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zukunft Rathaus Rodenkirchen" vom 11.03.2014 (#5924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Köln
Auskunftsanspruch nach IFG/NW
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsanspruch nach IFG/NW
Datum
10. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen