Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
1. Einen Plan, wie die Übergangsgelder verfügbar gemacht werden sollen, die zur Weiterbeschäftigung der Beschäftigten, die bis zum 31.12.2020 vom Qualitätspakt Lehre finanziert sind, notwendig sind bevor positiv evaluierte Projekte durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken weiterfinanziert werden können.
Laut GWK soll die neu geschaffene Institution, die die Gelder verwalten soll, erst ab dem 01.01.2021 arbeitsfähig sein, womit Ausschreibungen erst nach diesen Datum überhaupt erst bearbeitet werden können.
2. Die Anzahl der Betroffenen Personen und Projekte.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Oktober 2019
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5. November 2019
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