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Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

1. Einen Plan, wie die Übergangsgelder verfügbar gemacht werden sollen, die zur Weiterbeschäftigung der Beschäftigten, die bis zum 31.12.2020 vom Qualitätspakt Lehre finanziert sind, notwendig sind bevor positiv evaluierte Projekte durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken weiterfinanziert werden können.
Laut GWK soll die neu geschaffene Institution, die die Gelder verwalten soll, erst ab dem 01.01.2021 arbeitsfähig sein, womit Ausschreibungen erst nach diesen Datum überhaupt erst bearbeitet werden können.
2. Die Anzahl der Betroffenen Personen und Projekte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#167684]
Datum
2. Oktober 2019 09:37
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Einen Plan, wie die Übergangsgelder verfügbar gemacht werden sollen, die zur Weiterbeschäftigung der Beschäftigten, die bis zum 31.12.2020 vom Qualitätspakt Lehre finanziert sind, notwendig sind bevor positiv evaluierte Projekte durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken weiterfinanziert werden können. Laut GWK soll die neu geschaffene Institution, die die Gelder verwalten soll, erst ab dem 01.01.2021 arbeitsfähig sein, womit Ausschreibungen erst nach diesen Datum überhaupt erst bearbeitet werden können. 2. Die Anzahl der Betroffenen Personen und Projekte.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre zwei Fragen zur Weiterbeschäftig…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#167684]
Datum
14. Oktober 2019 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre zwei Fragen zur Weiterbeschäftigung der über den Qualitätspakt Lehre finanzierten Beschäftigten. Mit dem Bund-Länder-Programm "Qualitätspakt Lehre" (QPL) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2011 die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Zuwendungen wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Gefördert wurde in zwei Förderperioden. Die Auswahl erfolgte in einem wettbewerblichen Verfahren, wobei die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge durch ein Auswahlgremium, welches mit Expertinnen und Experten besetzt war, bewertet wurde. Die zweite Förderperiode endet zum 31.12.2020. Die von Ihnen angesprochene, neu zu schaffende Organisationseinheit verwirklicht die Förderung über die "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über Innovation in der Hochschullehre" vom 06. Juni 2019. Diese soll die Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken. Ziel ist Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen zu schaffen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen. Auch hier werden zukünftig Projekte mittels eines wettbewerblichen Verfahrens gefördert. Ein "Übergang" von im Bund-Länder-Programm "Qualitätspakt Lehre" geförderten Projekten in eine Förderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Innovation in der Hochschullehre" ist nicht vorgesehen und auch nicht im Sinne der Förderlogik. QPL-geförderte Projekte können sich gleichwohl um eine Förderung im Rahmen des Programms "Innovation in der Hochschullehre" bewerben. Zu Ihrer zweiten Frage, nach der Anzahl der betroffenen Personen und Projekte, verfügt das MWFK über keine Unterlagen. Die Anzahl der noch laufenden und über QPL finanzierten Projekte kennt der Projektträger (im Fall QPL das DLR), und Auskunft darüber, wie viele Personen in diesen Projekten wie lang beschäftigt sind, können nur die projektführenden Hochschulen geben. Mit freundlichen Grüßen
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