Zulässigkeit eKFV auf Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei", insbesondere an der Kiellinie
Antrag nach dem IZG-SH
Guten Tag,
Der Bereich der Kiellinie zwischen Seehundbecken und Blücherbrücke ist beschildert mit Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“.
In § 10 Abs. 1 eKFV "Zulässige Verkehrsflächen" findet sich diese Kombination nicht.
Eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 eKFV kann die Benutzung gestatten,
diese ist aber ohne das Schild 1022-16 nicht zu erkennen.
Ich habe nunmehr schon mehrfach Polizisten in Kiel gehört,
die Fahrern von E-Rollern (nach eKFV) erzählten, dass diese
(a) überall fahren dürften, wo "Radfahrer frei" ist, und
(b) insbesondere an der Kiellinie zwischen Seehundbecken und Blücherbrücke.
Ist das Fahren mit E-Rollern (nach eKFV) im Bereich der PD Kiel dort gestattet/verboten?
Wodurch/warum?
(Womöglich gibt es ja Ausnahme nach § 10 Abs. 3 eKFV die mir unbekannt sind.)
Wenn die Stadt Kiel es tatsächlich wünschen sollte, dass im genannten Bereich mit E-Rollern gefahren werden darf, kann dies ganz unmissverständlich durch ein zusätzliches Schild 1022-16 erfolgen, oder 239 und 1022-10 werden ersetzt durch:
Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ oder
Verkehrszeichen 325.1 "verkehrsberuhigter Bereich"
Bei letzterem würde sowohl für Radfahrer als auch für E-Roller nur eine Geschwindigkeit von 13 km/h zulässig sein, was dem Erholungs-Interesse aller Fußgänger entgegen kommen würde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Ordnungskräfte der Stadt Kiel und der Polizei wurden im Hinblick auf eine zu erwartende Änderung der StVO gebeten, nicht zu ahnden, wenn eine mit ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) freigegebene Verkehrsfläche von eKFZ (unter Einhaltung der erforderlichen Vorgaben wie Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf zu Fuß Gehende) befahren wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. September 2022
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11. Oktober 2022
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