Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung

Fragen zu nachfolgenden Sachverhalt:

Ein Soldat oder eine Soldatin in fliegerischer Verwendung ist in einem Auslandseinsatz der Bundeswehr und dabei weniger als fünf Jahre fliegerisch (Vbm Nr. 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ) verwendet.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html

Der Soldat oder die Soldatin wird während dieses Auslandseinsatzes beim Mörserbeschuss (nicht im Rahmen des Flugdienstes) auf das Feldlager oder beim auffahren auf eine Mine im Auslandseinsatz nachweislich traumatisiert und es tritt eine Schädigung gemäß § 81 SVG ein.

Er oder sie ist zwar noch dienstfähig, aber nicht mehr wehrfliegerverwendungsfähig und dadurch ist eine weitere Verwendung nach Vbm Nr. 6 Absatz 1 ausgeschlossen.

1. Wird die Stellenzulage für fliegendes Personal weitergewährt?

2. Ab wann beginnt die Weitergewährungszeit?

3. Wenn "JA" für wie lange wird die Stellenzulage weitergewährt?

4. Wird die Stellenzulage ruhegehaltfähig?

5. Wird die Stellenzulage weitergezahlt auch wenn der Soldat oder die Soldatin den fliegenden Verband verlassen und eine andere Funktion in der Bundeswehr wahrnehmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen zu nachfolgenden Sachverhalt: …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
31. Januar 2023 16:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zu nachfolgenden Sachverhalt: Ein Soldat oder eine Soldatin in fliegerischer Verwendung ist in einem Auslandseinsatz der Bundeswehr und dabei weniger als fünf Jahre fliegerisch (Vbm Nr. 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ) verwendet. http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html Der Soldat oder die Soldatin wird während dieses Auslandseinsatzes beim Mörserbeschuss (nicht im Rahmen des Flugdienstes) auf das Feldlager oder beim auffahren auf eine Mine im Auslandseinsatz nachweislich traumatisiert und es tritt eine Schädigung gemäß § 81 SVG ein. Er oder sie ist zwar noch dienstfähig, aber nicht mehr wehrfliegerverwendungsfähig und dadurch ist eine weitere Verwendung nach Vbm Nr. 6 Absatz 1 ausgeschlossen. 1. Wird die Stellenzulage für fliegendes Personal weitergewährt? 2. Ab wann beginnt die Weitergewährungszeit? 3. Wenn "JA" für wie lange wird die Stellenzulage weitergewährt? 4. Wird die Stellenzulage ruhegehaltfähig? 5. Wird die Stellenzulage weitergezahlt auch wenn der Soldat oder die Soldatin den fliegenden Verband verlassen und eine andere Funktion in der Bundeswehr wahrnehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269157/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Inform…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
6. Februar 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 31. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen zu einer bestimmten Rechtsanwendung. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen (§ 2 IFG) regelt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen zur Anwendung von Zulagen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zu wenden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des BAPersBw: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bundesamt-fuer-das-personalmanagement-der-bundeswehr- Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 06.02.2023. Ich möchte meine Eingangsfrage umformulieren: Wievi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
6. Februar 2023 20:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 06.02.2023. Ich möchte meine Eingangsfrage umformulieren: Wievielen Soldaten oder Soldatinnen wurde die Stellenzulage "Fliegerische Verwendung" bereits weitergewährt, die im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung nach §63c SVG, eine Wehrdienstbeschädigung nach §81 SVG erlitten haben? Waren hierbei auch Wehrdienstbeschädigungen ursächlich, welche nicht dem Flugdienst zuzuordnen sind. Z.B. der Soldat o. die Soldatin sind Tätigkeiten nachgegangen, die im Zusammenhang mit dem Dienst angefallen sind, jedoch befanden sie sich zum Zeitpunkt der Schädigung nicht im Flugdienst oder in der Vor- und Nachbereitung. Beispiele: Soldat o. Soldatin fährt mit Fahrzeug auf eine Mine. Soldat o. Soldatin überlebt den Raketenbeschuss des Feldlagers. Was für Wehrdienstverrichtungen waren das? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269157/
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
14. Februar 2023 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Februar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 6. Februar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V402 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung“ vom 31…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
7. März 2023 14:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung“ vom 31.01.2023 (#269157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informatio…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
23. März 2023 10:10
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 R I 1 - Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Februar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. Februar 2023 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung“ vom 31…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
27. April 2023 13:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung“ vom 31.01.2023 (#269157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung [#269157]
Datum
28. April 2023 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V402 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Februar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. Februar 2023 (Bezug). Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im BMVg liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Für die Beantwortung Ihrer Fragen wären eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten im BMVg so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich. Die Bundeswehrverwaltung ist zuständig für die Anerkennung einer gesundheitlichen Schädigung im Zusammenhang mit dem Wehrdienst sowie für die daraus resultierenden Versorgungsleistungen. Für den Zweck der Bearbeitung im Rahmen der Beschädigtenversorgung wird weder unterschieden, ob sich die WDB im Inland oder im Ausland ereignet hat, noch ist es statistisch relevant, bei welcher Verrichtung oder bei welcher Tätigkeit sich der Unfall ereignet hat bzw. die Soldatin oder der Soldat die gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Des Weiteren wird die tatsächliche Verwendung nicht erfasst, da diese Tatsache für die Bearbeitung nicht von Bedeutung ist (Beispiel: ob der verletzte Soldat die WDB erlitten hat, der in einer fliegerischen Verwendung verwendet wurde). Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung, so dass jeder Sachverhalt im Rahmen des WDB-Verwaltungsverfahrens geprüft und entschieden wird. Eine statistische Erfassung nach den o.g. Kriterien entspräche nicht dem Zweck der Verarbeitung und darf daher nicht erfasst werden. Der Nennung spezifischer WDB steht grundsätzlich zudem § 5 Abs. 2 IFG entgegen. Die von Ihnen geforderte Differenzierung würde Ihre anonymisierte Anfrage auf so kleine Personengruppen herunterbrechen, dass hierbei die Möglichkeit konkreter Rückschlüsse auf Betroffene und damit auf konkrete Einzelfälle besteht. Es können Ihnen daher leider keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen