Zulagen der Abgeordneten

Funktionszulagen nach einzelnen Abgeordneten aufgeschlüsselt.

Ist geplant Funktionszulagen abzuschaffen, da das Bundesverfassungsgericht bereits Funktionszulagen an Bundes- wie Landtagsparlamentarier für rechtwidrig erklärt hatte?

Solche Zahlungen, die auch im Bundestag und anderen Landesparlamenten gang und gäbe sind, verstießen „gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“, urteilte Bundesverfassungsrichter.
Aktenzeichen 2 BvH 3/91

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    5. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Daniel Fritsch
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Funktions…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Daniel Fritsch
Betreff
Zulagen der Abgeordneten [#182002]
Datum
5. März 2020 23:00
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Funktionszulagen nach einzelnen Abgeordneten aufgeschlüsselt. Ist geplant Funktionszulagen abzuschaffen, da das Bundesverfassungsgericht bereits Funktionszulagen an Bundes- wie Landtagsparlamentarier für rechtwidrig erklärt hatte? Solche Zahlungen, die auch im Bundestag und anderen Landesparlamenten gang und gäbe sind, verstießen „gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“, urteilte Bundesverfassungsrichter. Aktenzeichen 2 BvH 3/91
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Fritsch Anfragenr: 182002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182002 Postanschrift Daniel Fritsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Fritsch
Daniel Fritsch
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Daniel Fritsch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zulagen der Abgeordneten“ [#182002] [#182002]
Datum
10. Mai 2020 21:37
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182002 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bisher nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Fritsch Anhänge: - 182002.pdf Anfragenr: 182002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182002
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Zulagen der Abgeordneten“ [#182002] [#182002]
Datum
10. Mai 2020 21:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Fritsch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulagen der Abgeordneten“ vom 05.03.2020…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Daniel Fritsch
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zulagen der Abgeordneten“ [#182002] [#182002]
Datum
10. Mai 2020 21:39
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulagen der Abgeordneten“ vom 05.03.2020 (#182002) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Fritsch Anfragenr: 182002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182002 Postanschrift Daniel Fritsch << Adresse entfernt >>
Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Fritsch, ausgehend von der aktuellen monatlichen Entschädigung nach § 5 Abs. 1 Abgeordnetenges…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Zulagen der Abgeordneten [#182002]
Datum
11. Mai 2020 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fritsch, ausgehend von der aktuellen monatlichen Entschädigung nach § 5 Abs. 1 Abgeordnetengesetz in Höhe von 8.210 Euro ergeben sich folgende Funktionszulagen: Präsidentin (Muhterem Aras): 10.262,50 Euro Vizepräsidentin (Sabine Kurtz): 4.105 Euro Fraktionsvorsitzende (Andreas Schwarz, Dr. Wolfgang Reinhart, Andreas Stoch, Bernd Gögel, Dr. Hans-Ulrich Rülke): 10.262,50 Euro Parlamentarische Geschäftsführer (Hans-Ulrich Sckerl, Nicole Razavi, Reinhold Gall, Anton Baron, Dr. Timm Kern): 4.105 Euro Ob geplant ist, Funktionszulagen abzuschaffen, ist der Landtagsverwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
108,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.