Zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mir ist es bislang nicht gelungen, Mund-Nasen-Bedeckungen aufzutreiben, für die der Hersteller eine Garantie abgibt, dass diese einen Fremdschutz gegen die Ausbreitung von SARS-Cov-2 bieten. Bitte senden Sie mir eine Liste von Artikeln zu, für die der Hersteller eine solche Garantie gibt. Gehe ich recht in der Annahme, dass man nur mit solchen Artikeln die Maskenpflicht erfüllt?
Man hört in letzter Zeit häufiger von gefälschten und zurückgerufenen Masken. Wie kann ich als Verbraucher eine Fälschung oder Qualitätsmängel bei der Filterwirkung und der Schadstofffreiheit/-belastung erkennen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Juli 2021
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28. August 2021
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