Zulässigkeit von Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Sitzungen von Gemeindevertretungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte die folgenden Fragen an Sie richten:
1. Ist es Gemeinden und/oder den dazugehörigen Ämtern in irgendeiner Art und Weise erlaubt; vor, während und/oder nach einer Sitzung einer Gemeindevertretung die Tatsache in irgendeiner Art und Weise zu dokumentieren; dass eine bestimmte oder bestimmbare Person bei einer Sitzung einer Gemeindevertretung anwesend sein wird, ist und/oder war; soweit diese Person lediglich den Öffentlichkeitsgrundsatz von Sitzungen von Gemeindevertretungen nutzt und nur als BürgerIn, EinwohnerIn bzw. ZuschauerIn anwesend ist?
2. Wie sieht es aus, wenn die Person zusätzlich zu den in Frage Nummer 1 benannten Umständen die Einwohnerfragestunde (aktiv) nutzt (vgl. https://datenschutzzentrum.de/tb/tb33/kap04_1.html#414)?
3. Dürfen personenbezogene Daten von Personen, welche gar nicht bei der Sitzung einer Gemeindevertretung dabei waren, dokumentiert werden (z.B. wenn die personenbezogenen Daten in solch einer Sitzung geäußert werden)?
4. Ist es, soweit es bezüglich der in den Fragen Nummer 1, Nummer 2 und/oder Nummer 3 dargestellten Sachverhalte zu einer Datenverarbeitung (insbesondere (aber nicht ausschließlich) einer Erhebung) gekommen ist, erlaubt, die entsprechenden personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen oder der Betroffenen im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 21 LDSG)?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juni 2017
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18. Juli 2017
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