Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Zulässigkeit von DNSBL

Haben Sie sich in Ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit bereits konkret oder theoretisch mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von "Domain Name System-based Blackhole Lists" (DNSBL) zur Spam-Abwehr beschäftigt?
Diese sind in verbreiteten Anti-Spam-Lösungen (u.a. SpamAssassin, rspamd, ...) enthalten.

Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesbezüglichen Informationen, sofern sie die grundsätzliche Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von DNSBL beantworten oder ggfs. die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung aus der Sicht Ihrer Behörde darstellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben S…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulässigkeit von DNSBL [#165855]
Datum
4. September 2019 11:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Sie sich in Ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit bereits konkret oder theoretisch mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von "Domain Name System-based Blackhole Lists" (DNSBL) zur Spam-Abwehr beschäftigt? Diese sind in verbreiteten Anti-Spam-Lösungen (u.a. SpamAssassin, rspamd, ...) enthalten. Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesbezüglichen Informationen, sofern sie die grundsätzliche Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von DNSBL beantworten oder ggfs. die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung aus der Sicht Ihrer Behörde darstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0332 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0332
Datum
24. September 2019 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/006 II#0332 Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0332 [#165855] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/006 II#0332 [#165855]
Datum
25. September 2019 21:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen herzlich für den hilfreichen Hinweis es bei der BDBOS zu probieren. Eine entsprechende Anfrage können Sie bei bestehendem Interesse unter: https://fragdenstaat.de/a/167295 mitverfolgen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 165855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.