Zulässigkeit von Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Frauenplan

Anfrage an: Stadt Weimar

- Stellungnahme zum Betrieb einer privaten und öffentlich zugänglichen Webcam-Anlage am Weimarer Frauenplan

Begründung:

Mit Bedenken musste ich feststellen, dass der Wetterservice-Anbieter "wetter.com" am Weimarer Frauenplan (Hotel Pension am Goethehaus) eine Webcam in Echtzeit und HD-Auflösung bereitstellt.

URL: https://www.wetter.com/hd-live-webcams/deutschland/weimar-frauenplan/5134h45647466

Bitte klären Sie mich über folgende Sachverhalte auf:

1.) Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen dieser kontinuierlichen Kameraaufzeichnung in Anbetracht ausbleibender Gesichtsanonymisierung und Kennzeichen-Unkenntlichmachung
2.) Vereinbarkeit dieser Kameraaufnahmen in gegenwärtiger Form mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
3.) Auflistung aller eingeleiteten Schritte seitens Stadtverwaltung Weimar gegen den Betreiber

Vielen Dank für Ihre Bearbeitung!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellungn…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulässigkeit von Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Frauenplan [#173206]
Datum
3. Januar 2020 10:50
An
Stadt Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahme zum Betrieb einer privaten und öffentlich zugänglichen Webcam-Anlage am Weimarer Frauenplan Begründung: Mit Bedenken musste ich feststellen, dass der Wetterservice-Anbieter "wetter.com" am Weimarer Frauenplan (Hotel Pension am Goethehaus) eine Webcam in Echtzeit und HD-Auflösung bereitstellt. URL: https://www.wetter.com/hd-live-webcams/deutschland/weimar-frauenplan/5134h45647466 Bitte klären Sie mich über folgende Sachverhalte auf: 1.) Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen dieser kontinuierlichen Kameraaufzeichnung in Anbetracht ausbleibender Gesichtsanonymisierung und Kennzeichen-Unkenntlichmachung 2.) Vereinbarkeit dieser Kameraaufnahmen in gegenwärtiger Form mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 3.) Auflistung aller eingeleiteten Schritte seitens Stadtverwaltung Weimar gegen den Betreiber Vielen Dank für Ihre Bearbeitung!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173206 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weimar
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund fehlender Zuständigkeit der Stadt Weimar in Bezug auf Ihr Anliegen habe ic…
Von
Stadt Weimar
Betreff
AW: Zulässigkeit von Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Frauenplan [#173206]
Datum
6. Januar 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund fehlender Zuständigkeit der Stadt Weimar in Bezug auf Ihr Anliegen habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 900455 99107 Erfurt übersandt. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Stadt Weimar
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie mit E-Mail vom 06.01.2020 informiert wurden, leiteten wir Ihren Antrag vom 0…
Von
Stadt Weimar
Betreff
AW: Zulässigkeit von Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Frauenplan [#173206]
Datum
3. Februar 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie mit E-Mail vom 06.01.2020 informiert wurden, leiteten wir Ihren Antrag vom 03.01.2020 an den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weiter. Leider wurde uns Ihr Anliegen unbearbeitet zurückgeschickt. Aufgrund der Antragstellung bei die Stadt Weimar wurde hier keine Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung gesehen. Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz wurde durch das am 01.01.2020 In Kraft getretene Thüringer Transparenzgesetz abgelöst. In Anwendung dieses Gesetzes kann die Stadt Weimar nur über solche Informationen Auskünfte geben, die ihr auch tatsächlich vorliegen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 ThürTG). Dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben und Ihr Antrag müsste kostenpflichtig abgelehnt werden Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihnen diese E-Mail ausreicht, oder ob die Stadt Weimar einen schriftlichen und kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid verfassen soll. Es bleibt Ihnen unbenommen einen neuen Antrag auf Informationen bezüglich der Wettercam (und ihrer Rechtmäßigkeit) an den hierfür zuständigen Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 900455 99107 Erfurt zu stellen. Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Rückfrage! In A…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulässigkeit von Kameraaufnahmen mittels öffentlicher Webcam am Frauenplan [#173206]
Datum
3. Februar 2020 20:17
An
Stadt Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Rückfrage! In Anbetracht des absehbaren Ablehnungsbescheids möchte ich Ihnen weitere Unannehmlichkeiten im Rahmen der Anfertigung des selbigen natürlich gerne ersparen und verzichte auf die weitere Bearbeitung. Gemäß Ihrer Empfehlung werde ich mein Anliegen an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit leiten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173206