Zulässigkeit von Wasserwerfereinsatz durch FFW mit TLF 24/50

Es geht hier NICHT um technische Hilfeleistung um - wie vom Veranlasser ZwV-Juragruppe behauptet - den den Wasserdruck einer Fernwasserleitung zu demonstrieren denn:
Lt. LfU Merkblatt soll eine Fernwasserleitung nach DIN einen Druck von 4 - 6 bar und bei einem Leitungsdurchmesser von DN 200 einen Durchfluss von 2000 l/min aufweisen.
Ein TLF 24/50 erzeugt mit der integrierten Kreiselpumpe 8 bar und fördert 2400 l/min.
Es ist als ausgeschlossen, mit dem Wasserwerfer des TLF den Fernleitungsdruck darzustellen!
1. War die erfolgte, grundlose Beregnung von Passanten und die Vernässung einer ansteigenden GV-Straße bei Bodenfrost (im Rahmen einer nicht genehmigten Veranstaltung) eine strafrechtlich relevante Angelegenheit?
2. Hätte ein ihn Zivil anwesender Polizeibeamter diesem Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols durch einen FFW-Wasserwerfer unterbinden (oder anzeigen) müssen?
3. Wäre es als Dienstpflichtverletzung oder z. B. Anzeigenunterdrückung, oder ähnliche Verfehlung zu werten, wenn er den Wasserwerfereinsatz nicht unterbunden oder nicht angezeigt hat?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht h…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Zulässigkeit von Wasserwerfereinsatz durch FFW mit TLF 24/50 [#186912]
Datum
17. Mai 2020 14:48
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht hier NICHT um technische Hilfeleistung um - wie vom Veranlasser ZwV-Juragruppe behauptet - den den Wasserdruck einer Fernwasserleitung zu demonstrieren denn: Lt. LfU Merkblatt soll eine Fernwasserleitung nach DIN einen Druck von 4 - 6 bar und bei einem Leitungsdurchmesser von DN 200 einen Durchfluss von 2000 l/min aufweisen. Ein TLF 24/50 erzeugt mit der integrierten Kreiselpumpe 8 bar und fördert 2400 l/min. Es ist als ausgeschlossen, mit dem Wasserwerfer des TLF den Fernleitungsdruck darzustellen! 1. War die erfolgte, grundlose Beregnung von Passanten und die Vernässung einer ansteigenden GV-Straße bei Bodenfrost (im Rahmen einer nicht genehmigten Veranstaltung) eine strafrechtlich relevante Angelegenheit? 2. Hätte ein ihn Zivil anwesender Polizeibeamter diesem Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols durch einen FFW-Wasserwerfer unterbinden (oder anzeigen) müssen? 3. Wäre es als Dienstpflichtverletzung oder z. B. Anzeigenunterdrückung, oder ähnliche Verfehlung zu werten, wenn er den Wasserwerfereinsatz nicht unterbunden oder nicht angezeigt hat?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186912 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!