Zulässigkeit von Whatsapp für den Privat- und Geschäftlichen Gebrauch
Nachdem die DSGVO im Mai 2018 eingeführt wurde, stelle ich mir die Frage, ob ich als Privatperson weiterhin Whatsapp für die Kommunikation mit Familinenmitgleidern und Freunden Nutzen kann. Facebook/Whatsapp lädt offensichtliche meine Adressbücher und Daten auf Ihre Server. Durch die Installation von Whatsapp, bestätige ich, das ich von all meinen Kontakten eine Einwilligung zur Weitergabe der Daten habe. Das trifft natürlich nicht zu. Wie schaut es mit der nutzung von Whatsapp bei Unternehmen und Vereinen aus. Insbesondere bei KMU und Vereinen wird Whatsapp permanent verwendet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Oktober 2019
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26. November 2019
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