Zulassung BC 007

Immer wieder gibt es Unstimmigkeiten den Fortgang der Erforschung des Medikaments BC 007 betreffend. Zum einen verfolgt die Uniklinik Erlangen einen zwar schon mehrfach verschobenen aber doch terminierten Einstieg in Medikamentenstudie, auf der anderen Seite werden Differenzen zwischen Uni und der Herstellerfirma Berlin Cures öffentlich. Der Staat sowohl wie das Land Bayern haben die Studie finanziell unterstützt. Kann der Staat Einfluss auf die baldige Umsetzung der Studie geltend machen? Es müsste in seinem Interesse sein, die Hunderttausende, die nach heutigem Wissensstand von dem Medikament unkompliziert und schnell geheilt werden können, wieder zurück an ihre Studien- bzw. Arbeitsplätze zu bringen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder gibt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung BC 007 [#251958]
Datum
22. Juni 2022 19:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder gibt es Unstimmigkeiten den Fortgang der Erforschung des Medikaments BC 007 betreffend. Zum einen verfolgt die Uniklinik Erlangen einen zwar schon mehrfach verschobenen aber doch terminierten Einstieg in Medikamentenstudie, auf der anderen Seite werden Differenzen zwischen Uni und der Herstellerfirma Berlin Cures öffentlich. Der Staat sowohl wie das Land Bayern haben die Studie finanziell unterstützt. Kann der Staat Einfluss auf die baldige Umsetzung der Studie geltend machen? Es müsste in seinem Interesse sein, die Hunderttausende, die nach heutigem Wissensstand von dem Medikament unkompliziert und schnell geheilt werden können, wieder zurück an ihre Studien- bzw. Arbeitsplätze zu bringen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251958/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage vom 22. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juni …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Juni 2022
Datum
29. Juni 2022 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juni 2022. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Bezüglich einer Antwort bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 614 Medizinische Forschung; Medizintechnik Aktenzeichen 614GF…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zulassung BC 007 [#251958]
Datum
6. Juli 2022 17:37
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 614 Medizinische Forschung; Medizintechnik Aktenzeichen 614GF-71465-4/10 Berlin, den 6. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Juni 2022. Sie erkundigen sich nach dem Fortgang der Forschungen zur Wirksamkeit des Medikaments BC 007 bei Long-Covid. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „reCOVer - Autoantikörper gegen G-Protein gekoppelte Rezeptoren als schädliches Agens für die Mikrozirkulation als Ursache für die Symptompersistenz in Long-Covid“ plant unter anderem die Durchführung einer klinischen Pilotstudie, um diese Fragestellung zu untersuchen. Der interdisziplinäre Forschungsverbund wird von der Universität Erlangen koordiniert und vom BMBF seit dem 1. März 2022 gefördert. Der Start der Pilotstudie verzögert sich aktuell, weil die dafür erforderliche Genehmigung noch nicht vorliegt. Die Genehmigung von Wirkstoffen und Medikamenten für die Testung in klinischen Studien ist Aufgabe der Regulationsbehörden und wird durch den Hersteller beantragt. Die Behörden prüfen und entscheiden, ob die Wirkstoffe und die Produktionsverfahren die Genehmigungsbedingungen erfüllen. Dies liegt nicht in der Verantwortung des BMBF. Mit freundlichen Grüßen,