Zulassung elektrische Kleinstfahrzeuge (PLEVs)

Wird es in absehbarer Zukunft in Deutschland möglich sein, elektrisch angetriebene Skateboards und elektrische selbstbalancierende Einräder in irgendeiner Form legal im öffentlichen Raum zu benutzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen, Einschränkungen und besonderen Vorschriften sind von Ihrer Seite aus angedacht? Wenn nein, warum nicht?

Wie weit ist die in Auftrag gegebene Bast Studie zu dem Thema und wann wird diese endlich veröffentlicht?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird es in abseh…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Zulassung elektrische Kleinstfahrzeuge (PLEVs) [#31968]
Datum
13. Juli 2018 23:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird es in absehbarer Zukunft in Deutschland möglich sein, elektrisch angetriebene Skateboards und elektrische selbstbalancierende Einräder in irgendeiner Form legal im öffentlichen Raum zu benutzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen, Einschränkungen und besonderen Vorschriften sind von Ihrer Seite aus angedacht? Wenn nein, warum nicht? Wie weit ist die in Auftrag gegebene Bast Studie zu dem Thema und wann wird diese endlich veröffentlicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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