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Zulassung gentechnisch modifizierter Pflanzen

Auf welchen Flächen in Deutschland und in welchem Umfang (ha) werden in diesem Jahr getechnisch veränderte Pflanzen wachsen? Und welche Pflanzen sind dies? Sind diese Flächen in der Agralandschaft für mich sichtbar gekennzeichnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2012
  • Frist
    28. August 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung gentechnisch modifizierter Pflanzen
Datum
25. Juli 2012 05:50
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Auf welchen Flächen in Deutschland und in welchem Umfang (ha) werden in diesem Jahr getechnisch veränderte Pflanzen wachsen? Und welche Pflanzen sind dies? Sind diese Flächen in der Agralandschaft für mich sichtbar gekennzeichnet?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihre UIG-Anfrage vom 25.07.2012, Aktenzeichen: 40070.0157 Sehr geehrt<< Anrede >> welche gentechnisc…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
WG: Zulassung gentechnisch modifizierter Pflanzen
Datum
26. Juli 2012 13:32
Status
Ihre UIG-Anfrage vom 25.07.2012, Aktenzeichen: 40070.0157 Sehr geehrt<< Anrede >> welche gentechnisch veränderten Pflanzen auf welchen Flächen und in welchem Umfang in Deutschland wachsen, können Sie aus dem Standortregister (www.bvl.bund.de/standortregister) entnehmen. Die entsprechenden Flächen sind für Sie sichtbar gekennzeichnet, da bei Freisetzungsversuchen der Betreiber verpflichtet ist, die Versuchsfläche mit einem Hinweis auf den gentechnisch veränderten Organismus zu beschildern. Ein kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen findet in Deutschland derzeit nicht statt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.