Zulassung von DCC-Validierungsservices

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich in dieser Anfrage auf die u.a. unter https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/ angekündigte Funktionalität der Corona-Warn-App, Impfzertifikate bereits beim Ticketverkauf zu kontrollieren.

Während mir bewusst ist, dass diese Funktion noch nicht aktiv ist, werden durch BMG und RKI bereits Sätze wie "Erster Anbieter ist T-Systems" öffentlich kommuniziert und laut Presse ist ein weiterer "Antrag" in Vorbereitung.

Quellen:
https://www.coronawarn.app/de/faq/#val_service
https://www.tagesschau.de/investigativ/gesundheitsministerium-telekom-interessenkonflikt-101.html

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den Anforderungskatalog für Unternehmen, die einen DCC-Validierungsservice betreiben möchten, ggf. auch vorläufige Versionen

- Falls dieser noch nicht vorliegt, sämtliche interne Kommunikation zur Entscheidung, dass T-Systems vom RKI öffentlich als "erster Anbieter" eines DCC-Validierungsservice genannt wird, obwohl noch kein Anforderungskatalog vorliegt

- Eine Aufstellung aller Unternehmen, die bislang Interesse bekundet haben, einen solchen Validierungsdienst anzubieten

- Sämtliche vorliegenden Informationen über die Eignung dieser Unternehmen zum sicheren Betrieb dieses Dienstes

- Interne und externe Kommunikation zum Zulassungsverfahren für diese interessierten Betreiber, insb. mit T-Systems

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde abgelehnt

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich in dieser Anfrage auf die u.a. unter…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassung von DCC-Validierungsservices [#237756]
Datum
16. Januar 2022 23:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich in dieser Anfrage auf die u.a. unter https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/ angekündigte Funktionalität der Corona-Warn-App, Impfzertifikate bereits beim Ticketverkauf zu kontrollieren. Während mir bewusst ist, dass diese Funktion noch nicht aktiv ist, werden durch BMG und RKI bereits Sätze wie "Erster Anbieter ist T-Systems" öffentlich kommuniziert und laut Presse ist ein weiterer "Antrag" in Vorbereitung. Quellen: https://www.coronawarn.app/de/faq/#val_service https://www.tagesschau.de/investigativ/gesundheitsministerium-telekom-interessenkonflikt-101.html Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Anforderungskatalog für Unternehmen, die einen DCC-Validierungsservice betreiben möchten, ggf. auch vorläufige Versionen - Falls dieser noch nicht vorliegt, sämtliche interne Kommunikation zur Entscheidung, dass T-Systems vom RKI öffentlich als "erster Anbieter" eines DCC-Validierungsservice genannt wird, obwohl noch kein Anforderungskatalog vorliegt - Eine Aufstellung aller Unternehmen, die bislang Interesse bekundet haben, einen solchen Validierungsdienst anzubieten - Sämtliche vorliegenden Informationen über die Eignung dieser Unternehmen zum sicheren Betrieb dieses Dienstes - Interne und externe Kommunikation zum Zulassungsverfahren für diese interessierten Betreiber, insb. mit T-Systems Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237756/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Zulassung von DCC-Validierungsservices [#237756]
Datum
17. Januar 2022 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Zulassung von DCC-Validierungsservices[#237756]
Datum
16. Februar 2022 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 16. Januar 2022. Darin bitten Sie um Informationen z…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zulassung von DCC-Validierungsservices [#237756]
Datum
16. März 2022 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 16. Januar 2022. Darin bitten Sie um Informationen zum DCC-Validierungsservice sowie die Übersendung interner Kommunikation zur Entscheidung, dass T-Systems vom RKI öffentlich als "erster Anbieter" eines DCC-Validierungsservice genannt wird. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf eine Stunde und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 0,5 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 75 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort bitten Sie mich um Begründung meines Auskunftswunsches für Ihre I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulassung von DCC-Validierungsservices [#237756]
Datum
27. März 2022 15:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort bitten Sie mich um Begründung meines Auskunftswunsches für Ihre Interessenabwägung. Obwohl das Modell zum DCC-Validierungsservice durch das BMG "bewusst marktoffen" (Formulierung FAQ CWA) gestaltet ist, hat die T-Systems einerseits anderen Marktteilnehmern gegenüber einen signifikanten Informationsvorsprung erhalten und andererseits einen signifikanten Marketingvorsprung, da die T-Systems auf den Webseiten von BMG/RKI/CWA explizit als erster Anbieter genannt wird. Zwar sind die technischen Standards offengelegt, jedoch nicht die organisatorischen und regulatorischen Anforderungen, die für eine Vorbereitung eines solchen Dienstes nötig sind. Der Markteintritt für andere interessierte Anbieter wird hierdurch deutlich erschwert und der T-Systems ein signifikanter zeitlicher Vorsprung eingeräumt. Diese Marktverzerrung ist weder aus zivilgesellschaftlicher Perspektive noch aus Perspektive eines Unternehmers in dieser Branche nachvollziehbar. Mit meiner Anfrage versuche ich, die nötige Transparenz wiederherzustellen um hier tatsächlich einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb überhaupt erst zu ermöglichen. Falls Sie in Ihrer Interessenabwägung zum Ergebnis gelangen sollten, dass die schutzwürdigen Interessen der T-Systems und anderer interessierter Firmen verletzt würden, bitte ich sie dennoch um Beantwortung der restlichen Aspekte der Anfragen. Insbesondere die Fragen zum Anforderungskatalog sowie zur Entscheidungsfindung innerhalb des BMG müssten zu beantworten sein, ohne Belange Dritter zu berühren. Ihren Gebührenhinweis habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237756/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ablehnungsbescheid
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
14. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen