Zulassung von DCC-Validierungsservices
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich in dieser Anfrage auf die u.a. unter https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/ angekündigte Funktionalität der Corona-Warn-App, Impfzertifikate bereits beim Ticketverkauf zu kontrollieren.
Während mir bewusst ist, dass diese Funktion noch nicht aktiv ist, werden durch BMG und RKI bereits Sätze wie "Erster Anbieter ist T-Systems" öffentlich kommuniziert und laut Presse ist ein weiterer "Antrag" in Vorbereitung.
Quellen:
https://www.coronawarn.app/de/faq/#val_service
https://www.tagesschau.de/investigativ/gesundheitsministerium-telekom-interessenkonflikt-101.html
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Anforderungskatalog für Unternehmen, die einen DCC-Validierungsservice betreiben möchten, ggf. auch vorläufige Versionen
- Falls dieser noch nicht vorliegt, sämtliche interne Kommunikation zur Entscheidung, dass T-Systems vom RKI öffentlich als "erster Anbieter" eines DCC-Validierungsservice genannt wird, obwohl noch kein Anforderungskatalog vorliegt
- Eine Aufstellung aller Unternehmen, die bislang Interesse bekundet haben, einen solchen Validierungsdienst anzubieten
- Sämtliche vorliegenden Informationen über die Eignung dieser Unternehmen zum sicheren Betrieb dieses Dienstes
- Interne und externe Kommunikation zum Zulassungsverfahren für diese interessierten Betreiber, insb. mit T-Systems
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Anfrage wurde abgelehnt
Anfrage abgelehnt
-
Datum16. Januar 2022
-
19. Februar 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!