Zulassung von Elektroskateboards und elektrischen selbstbalancierenden Einrädern zur Verwendung im öffentlichen Raum

Wird es in absehbarer Zukunft in Deutschland möglich sein, elektrisch angetriebene Skateboards und elektrische selbstbalancierende Einräder in irgendeiner Form legal im öffentlichen Raum zu benutzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen, Einschränkungen und besonderen Vorschriften sind von Ihrer Seite aus angedacht? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird es in abseh…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Zulassung von Elektroskateboards und elektrischen selbstbalancierenden Einrädern zur Verwendung im öffentlichen Raum [#31861]
Datum
12. Juli 2018 23:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird es in absehbarer Zukunft in Deutschland möglich sein, elektrisch angetriebene Skateboards und elektrische selbstbalancierende Einräder in irgendeiner Form legal im öffentlichen Raum zu benutzen? Wenn ja, welche Voraussetzungen, Einschränkungen und besonderen Vorschriften sind von Ihrer Seite aus angedacht? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: L 24 - HE 2431 Zulassung Elektrokleinstfahrzeuge [#31861] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - HE 2431 Zulassung Elektrokleinstfahrzeuge [#31861]
Datum
16. Juli 2018 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Az.: L 24 - HE 2431 Zulassung Elektrokleinstfahrzeuge [#31861] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postansc…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - HE 2431 Zulassung Elektrokleinstfahrzeuge [#31861]
Datum
16. Juli 2018 15:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift habe ich nachgetragen. Bitte informieren Sie mich vorab, falls durch diese Anfrage Gebühren für mich entstehen sollten. Es geht in dieser Anfrage nicht um Elektrokleinstfahrzeuge im Allgemeinen, sondern speziell um Elektro-Skateboards und elektrische Einräder. Sozusagen auch darum, ob diese Fahrzeugarten in einer künftigen Regelung berücksichtigt werden. Vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>