Zulassung von SARS-CoV-2 (ELISA) Antikörper Test

Wurde der von den LADR-Laboren angebotene ELISA-Test zum Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angemeldet und zugelassen?

Wenn ja:

1. Für welche Zielgruppe ist der Test bestimmt und welche Ärzte/Praxen/Kliniken sollen ihn einsetzen? Was sind die Voraussetzungen für den Einsatz des Tests?

2. Wurden Richtlinien für Ärzte und Behörden im Umgang mit Ergebnissen festgelegt?

Mit besten Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Marchand
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde der v…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Maximilian Marchand
Betreff
Zulassung von SARS-CoV-2 (ELISA) Antikörper Test [#184983]
Datum
20. April 2020 19:30
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde der von den LADR-Laboren angebotene ELISA-Test zum Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angemeldet und zugelassen? Wenn ja: 1. Für welche Zielgruppe ist der Test bestimmt und welche Ärzte/Praxen/Kliniken sollen ihn einsetzen? Was sind die Voraussetzungen für den Einsatz des Tests? 2. Wurden Richtlinien für Ärzte und Behörden im Umgang mit Ergebnissen festgelegt? Mit besten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Marchand Anfragenr: 184983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184983 Postanschrift Maximilian Marchand << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Marchand

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
IFG-Anfrag, ELISA-Test LADR-Labor, Antwort Sehr geehrter Herr Marchand, bitte beachten Sie das beiliegende Dokume…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
IFG-Anfrag, ELISA-Test LADR-Labor, Antwort
Datum
10. Juni 2020 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
203,8 KB
Sehr geehrter Herr Marchand, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen