Zulassungsdienst Berlin

Berlin ist die Hauptstadt??Das ist ja wohl ein Witz!Ich warte seit 5 Wochen auf die Zulassung meines Autos Und Kriege keinen Termin Für die Beantragung meiner Fahrerkarte!Was soll ich machen?mich Arbeitslos melden?Es ist zum Kotzen...Warum kriegt das Brandenburg viel besser hin??

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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Björn Kroker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Björn Kroker
Betreff
Zulassungsdienst Berlin [#194983]
Datum
11. August 2020 20:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berlin ist die Hauptstadt??Das ist ja wohl ein Witz!Ich warte seit 5 Wochen auf die Zulassung meines Autos Und Kriege keinen Termin Für die Beantragung meiner Fahrerkarte!Was soll ich machen?mich Arbeitslos melden?Es ist zum Kotzen...Warum kriegt das Brandenburg viel besser hin??
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Kroker Anfragenr: 194983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194983/ Postanschrift Björn Kroker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Kroker
Björn Kroker
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Sagen Sie mal Spinnt der Senat dieser Scheißstadt oder was?Ich beschwere …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Björn Kroker
Betreff
AW: Zulassungsdienst Berlin [#194983]
Datum
11. August 2020 20:29
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Sagen Sie mal Spinnt der Senat dieser Scheißstadt oder was?Ich beschwere mich und dann kommt sofort ein Spendenaufruf..Das ist ja wohl ein Witz!Diese Rote Stadt ist leider die Stadt in der ich"Leben muß"Ich hoffe zur nächsten Wahl wird diese Links/Linker Sch.Senat abgewählt!!!Berlin war leider schon immer das Rote Berlin!€ Mit freundlichen Grüßen Björn Kroker Anfragenr: 194983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194983/

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kfz-Zulassung Berlin Sehr geehrter Herr Kroker, Ihre Zuschriften zum Betreff, mit der Sie die gegenwärtige Situat…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Kfz-Zulassung Berlin
Datum
13. August 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr geehrter Herr Kroker, Ihre Zuschriften zum Betreff, mit der Sie die gegenwärtige Situation der Kfz-Zulassungsstellen kritisieren, sind in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen und wurden mir zur Beantwortung übergeben. Ihre Meinungsäußerungen wurden hier zur Kenntnis genommen. Es ist unbestritten, dass die derzeitige Situation in den Kfz-Zulassungsstellen für alle Betroffenen nicht einfach ist, denn die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Das gilt für die Verwaltung - damit auch für die Zulassungsbehörde Berlin - ebenso wie für jedes Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) alles daransetzt, die Wartezeiten der Kraftfahrzeugzulassungsstelle schnellstmöglich weiter abzubauen. Wie Sie vermutlich bereits den Medien entnommen haben, hat sich der Berliner Senat in seiner letzten Sitzung am 4. August 2020 mit dieser Problematik eingehend befasst mit dem Ergebnis, dass die Wartezeit bei den Kfz-Zulassungsstellen durch Mehrarbeit an maximal acht Sonnabenden wieder auf das Niveau vor der Corona-Krise gesenkt werden soll. Hieran mögen Sie bitte auch erkennen, dass es sowohl im Interesse des Berliner Senats als auch der Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) liegt, die derzeit bestehenden Wartezeiten bis zur Abgabe der Zulassungsanträge, die gegenwärtig leider noch zur Steuerung der Zugangsregelung ins Dienstgebäude und zum Einhalten der Abstände unerlässlich sind, möglichst zeitnah zu reduzieren. Ferner ist vorgesehen: Ø Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten durch personelle Verstärkung. Ø Bereitstellung von Online-Beantragungsmöglichkeiten (z.B. für Neuzulassung und Umschreibungen) die mit Hilfe des elektronischen Personalausweises genutzt werden können. Ø Prüfung einer Zugangserleichterung zu Online-Beantragungsmöglichkeiten über iKfz ohne den elektronischen Personalausweis. Weitere Maßnahmen werden kontinuierlich geprüft und umgesetzt. Allerdings bedarf es einige Zeit bis die Ergebnisse der Maßnahmen sichtbar werden. Oberste Priorität hat neben der Erledigung von vorrangigen Dienstleistungen aber auch weiterhin der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten vor dem Virus. Um dies zu gewährleisten, wurden auch in den Zulassungsstellen umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. In diesem Zusammenhang wird von den Bürgerinnen und Bürgern vielfach nachgefragt, weshalb die Kfz-Zulassungsstellen nicht im "Normalbetrieb" laufen oder sogar personell aufgestockt werden. Der wichtigste Grund ist der Schutz der Dienstkräfte vor Ansteckung mit dem Corona-Virus, aber eben auch der Schutz vor einer flächendeckenden Quarantäne, die die Arbeit der gesamten Dienststelle mit einem Schlag auf Wochen vollständig zum Erliegen bringen würde. Daher mussten bzw. sind die Anwesenheiten so reduziert, dass ein Infektionsfall nicht zu einer umfangreichen Quarantäne führt, sondern ein Einzelfall bleibt. Zudem bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass natürlich auch unter den Mitarbeitern der Berliner Verwaltung sogenannte Risikogruppen vertreten sind, die besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen und deshalb leider zurzeit ihren Dienst nicht vollumfänglich leisten können. Eine vollständige Wiedererreichung des benötigten Bearbeitungsvolumens unter Beibehaltung der erforderlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen wurde aber noch nicht gänzlich erreicht. Es ist jedoch zuletzt gelungen im Wochenschnitt wieder annährend so viele Vorgänge abzuarbeiten, wie vor der Pandemie. Erhöhte Wartezeiten ergeben sich jedoch auch daraus, dass parallel mit dem Hochfahren der Bearbeitungskapazität der Zulassungsbehörde die Zahl der Anträge auf Antragsabgabe- und Besuchstermine wieder angestiegen ist. Viele Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter haben den Besuch der Zulassungsbehörde während des Lockdowns gemieden. Diese Anliegen werden nun verstärkt nachgeholt. Ich hoffe, dass ich mit diesen allgemeinen Informationen zu mehr Verständnis beitragen konnte und entschuldige mich für die aktuelle Situation. Dennoch sollte aber auch anerkannt werden, dass die betroffenen Dienstkräfte unter den gegenwärtigen Umständen ihr Möglichstes tun, um allen Wünschen gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen