Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Berlin 1982 und 1984 (Gesetzestexte)

Aufgrund von Zulassungsentscheiden des Senators für Schulwesen, Jugend und Sport
vom Juli 1982 und Mai 1984 wurde dem damaligen West-Berliner Freidenker-Verband
(heute: Humanistischer Verband/HVD) auf der Grundlage von §23 des Berliner Schulgesetzes
die Genehmigung erteilt, an den Berliner Schulen Lebenskundeunterricht zu geben.
Wo wurden die entsprechenden Gesetzestexte von 1982 und 1984 veröfffentlicht ? Offizielle Anfragen an den Senat brachten bislang leider keinen Erfolg. Ich bitte um Zusendung der Gesetzestexte der oben genannten Entscheidungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Berlin 1982 und 1984 (Gesetzestexte) [#187363]
Datum
25. Mai 2020 18:29
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von Zulassungsentscheiden des Senators für Schulwesen, Jugend und Sport vom Juli 1982 und Mai 1984 wurde dem damaligen West-Berliner Freidenker-Verband (heute: Humanistischer Verband/HVD) auf der Grundlage von §23 des Berliner Schulgesetzes die Genehmigung erteilt, an den Berliner Schulen Lebenskundeunterricht zu geben. Wo wurden die entsprechenden Gesetzestexte von 1982 und 1984 veröfffentlicht ? Offizielle Anfragen an den Senat brachten bislang leider keinen Erfolg. Ich bitte um Zusendung der Gesetzestexte der oben genannten Entscheidungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187363 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Ber…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Berlin 1982 und 1984 (Gesetzestexte) [#187363]
Datum
20. Juli 2020 23:34
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Berlin 1982 und 1984 (Gesetzestexte)“ vom 25.05.2020 (#187363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187363/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in der Senatsverwaltung liegen keine Akten zu diesem Sachverhalt vor, da die Höchstauf…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Zulassungsentscheidung Lebenskundeunterricht Berlin 1982 und 1984 (Gesetzestexte) [#187363]
Datum
21. Juli 2020 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Senatsverwaltung liegen keine Akten zu diesem Sachverhalt vor, da die Höchstaufbewahrungsdauer überschritten ist. Mit freundlichen Grüßen