Zum aktuellen Stand der manuellen sowie virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasiunterlagen

Anfrage an: Bundesarchiv

Gibt es einen detaillierten (schriftlichen) Plan über die Fortsetzung des Projekts virtuelle bzw. manuelle Reko? Wie erfolgt derzeit die sachgerechte Lagerung der noch nicht bearbeiteten Behältnisse (Papiersäcke) mit zerrissenen Stasiunterlagen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es einen detaillierten (schriftl…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zum aktuellen Stand der manuellen sowie virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasiunterlagen [#266055]
Datum
21. Dezember 2022 18:07
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es einen detaillierten (schriftlichen) Plan über die Fortsetzung des Projekts virtuelle bzw. manuelle Reko? Wie erfolgt derzeit die sachgerechte Lagerung der noch nicht bearbeiteten Behältnisse (Papiersäcke) mit zerrissenen Stasiunterlagen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266055/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag vom 21.12.2022 betreffend den aktuellen Stand der manuelle…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Zum aktuellen Stand der manuellen sowie virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasiunterlagen [#266055]
Datum
18. Januar 2023 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag vom 21.12.2022 betreffend den aktuellen Stand der manuellen sowie virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasiunterlagen wurde an das Justitiariat des Bundesarchivs weitergeleitet. Der zuständige Fachbereich wurde bereits um Zuarbeit gebeten. Die Antwort ist in Kürze zu erwarten. Ihr IFG-Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen Z I. 5 – 04711#0001#0042 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 18.01.2023 und teile Ihnen mit, das…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Zum aktuellen Stand der manuellen sowie virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasiunterlagen [#266055]
Datum
27. Januar 2023 10:11
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 18.01.2023 und teile Ihnen mit, dass der Fachbereich zu Ihren Fragen Stellung genommen hat. Diese beantworte ich nun wie nachfolgend: 1. Gibt es einen detaillierten (schriftlichen) Plan über die Fortsetzung des Projekts virtuelle bzw. manuelle Reko? Einen detaillierten Plan gibt es aktuell noch nicht. Im Bundesarchiv, zu dem das Stasi-Unterlagen-Archiv seit Juni 2021 gehört, werden derzeit die notwendigen technischen, qualitativen und quantitativen Anforderungen geprüft, um die Aufgabe der virtuellen Rekonstruktion sinnvoll und effektiv fortführen zu können. Der daraus resultierende Leistungskatalog wird Grundlage für alle weiteren Schritte sein. Unabhängig davon erfüllt das Bundesarchiv seinen gesetzlichen Auftrag zur Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen durch die manuelle Rekonstruktion. Von Hand wurden mittlerweile mehr als 1,7 Millionen Blätter zusammengesetzt, das sind Materialien aus rund 600 Säcken. 2. Wie erfolgt derzeit die sachgerechte Lagerung der noch nicht bearbeiteten Behältnisse (Papiersäcke) mit zerrissenen Stasiunterlagen? Die Behältnisse mit zerrissenen MfS-Unterlagen werden zu den gleichen Konditionen wie die materialintakten Bestände gelagert. Sie sind in abschließbaren Magazinräumen des Bundesarchivs/Stasi-Unterlagen-Archiv in Regalanlagen untergebracht. Die Lagerungsbedingungen aller MfS-Unterlagen - der zerrissenen wie der intakten - entsprechen bis auf die Standorte Berlin-Lichtenberg, Halle und Chemnitz (noch) nicht den aktuellen Anforderungen einer fachgerechten Unterbringung. Das betrifft insbesondere die Klimawerte in den Magazinen. Die Magazine an den nicht fachgerecht ausgestatteten Standorten wurden in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen wie Verschattungen, Anbringen UV-abweisender Folien u.ä. im Rahmen der Möglichkeiten optimiert. Sie sind dadurch so weit ertüchtigt, dass aus Sicht der für die Bestandserhaltung im Bundesarchiv zuständigen Experten eine weitere Unterbringung des Archivguts dort bis zur Errichtung der geplanten Archivzweckbauten grundsätzlich vertretbar ist. Ein Großteil des zerrissenen Materials lagert in einer Archivhalle am Standort Magdeburg. Deren Sanierung und der Einbau einer Klimatisierung sind vorgesehen. Die Unterbringung des kompletten Archivgutes in Archivzweckbauten mit fachgerechten Klimabedingungen wird erst über einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont realisiert werden können. Mit freundlichen Grüßen