Zum Thema Betreuung
Ich möchte einmal ganz allgemein und verbindlich wissen: Was versteht man unter einer "Betreuungsfalle"? Gibt es konkrete gesetzlich verankerte Handlungsanweisungen für Amtsärzte, Richter oder weitere im Millieu tätige Personen, wann Menschen in Betreuungsverhältnisse zu lotsen, locken bzw. zu überführen sind, welche Methoden dazu anzuwenden sind, inwieweit Manipulation, Überreden, Drängen, Drohen, irreführende Versprechen, Einschüchterung, Sedierung, Hypnose und Gewalt dazu angeraten werden? Wenn das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich um Zusendung. Darüber hinaus möchte ich auch noch wissen, in wieweit es Warnungen oder Belehrungen für Patienten , soziale Problemfälle oder ganz gewöhnliche, eventuell bestimmten Parteien oder Kirchen missliebige Bürger gibt, wie man sich vor solchen Betreuungsfallen hütet? Sollte man beispielsweise zu Amtsärzten, amtlich verlangten medizinisch-psychologischen Tests und zu Psychiatern nur in Begleitung von Zeugen oder Anwälten gehen? Falls das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich auch hierfür um Zusendung. Und nicht zuletzt hätte ich gerne noch einen Hinweis darauf, ob diese grundsätzlichen Voraussetzungen, der gesetzliche Hintergrund für "Betreuungsfallen" also im Wesentlichen von grünen, von sozialdemokratischen oder von CDU-geführen Gesundheitsministerien gestaltet wurde?
Danke.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Juli 2016
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16. August 2016
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