Zum Thema Betreuung

Ich möchte einmal ganz allgemein und verbindlich wissen: Was versteht man unter einer "Betreuungsfalle"? Gibt es konkrete gesetzlich verankerte Handlungsanweisungen für Amtsärzte, Richter oder weitere im Millieu tätige Personen, wann Menschen in Betreuungsverhältnisse zu lotsen, locken bzw. zu überführen sind, welche Methoden dazu anzuwenden sind, inwieweit Manipulation, Überreden, Drängen, Drohen, irreführende Versprechen, Einschüchterung, Sedierung, Hypnose und Gewalt dazu angeraten werden? Wenn das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich um Zusendung. Darüber hinaus möchte ich auch noch wissen, in wieweit es Warnungen oder Belehrungen für Patienten , soziale Problemfälle oder ganz gewöhnliche, eventuell bestimmten Parteien oder Kirchen missliebige Bürger gibt, wie man sich vor solchen Betreuungsfallen hütet? Sollte man beispielsweise zu Amtsärzten, amtlich verlangten medizinisch-psychologischen Tests und zu Psychiatern nur in Begleitung von Zeugen oder Anwälten gehen? Falls das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich auch hierfür um Zusendung. Und nicht zuletzt hätte ich gerne noch einen Hinweis darauf, ob diese grundsätzlichen Voraussetzungen, der gesetzliche Hintergrund für "Betreuungsfallen" also im Wesentlichen von grünen, von sozialdemokratischen oder von CDU-geführen Gesundheitsministerien gestaltet wurde?
Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2016
  • Frist
    16. August 2016
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Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte einma…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Zum Thema Betreuung [#17316]
Datum
15. Juli 2016 03:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte einmal ganz allgemein und verbindlich wissen: Was versteht man unter einer "Betreuungsfalle"? Gibt es konkrete gesetzlich verankerte Handlungsanweisungen für Amtsärzte, Richter oder weitere im Millieu tätige Personen, wann Menschen in Betreuungsverhältnisse zu lotsen, locken bzw. zu überführen sind, welche Methoden dazu anzuwenden sind, inwieweit Manipulation, Überreden, Drängen, Drohen, irreführende Versprechen, Einschüchterung, Sedierung, Hypnose und Gewalt dazu angeraten werden? Wenn das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich um Zusendung. Darüber hinaus möchte ich auch noch wissen, in wieweit es Warnungen oder Belehrungen für Patienten , soziale Problemfälle oder ganz gewöhnliche, eventuell bestimmten Parteien oder Kirchen missliebige Bürger gibt, wie man sich vor solchen Betreuungsfallen hütet? Sollte man beispielsweise zu Amtsärzten, amtlich verlangten medizinisch-psychologischen Tests und zu Psychiatern nur in Begleitung von Zeugen oder Anwälten gehen? Falls das irgendwo schriftlich fixiert ist, bitte ich auch hierfür um Zusendung. Und nicht zuletzt hätte ich gerne noch einen Hinweis darauf, ob diese grundsätzlichen Voraussetzungen, der gesetzliche Hintergrund für "Betreuungsfallen" also im Wesentlichen von grünen, von sozialdemokratischen oder von CDU-geführen Gesundheitsministerien gestaltet wurde? Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helmut Driesel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Driesel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Fragen zum Begriff "Betreuungsfalle"
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
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Betreff
Ihre Fragen zum Begriff "Betreuungsfalle"
Datum
2. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen