Zunwendungen in Bremen 2017 Q1

- Eine tabellarische Liste der verausgabten Zuwendungen (institutionelle und Projektförderungen) der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadt) inkl. der städtischen Gesellschaften (z.B. BAB – Bremer Aufbaubank; BIS – Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH; WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH) für das erste Quartal 2017.

Der Senat hat am 10. Januar 2017 beschlossen, ab 2017 quartalsweise Berichte mit allen in dem jeweiligen Jahr bislang verausgabten Zuwendungen zu veröffentlichen. Im Transparenzportal ist der Bericht leider noch nicht vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2017
  • Frist
    13. Mai 2017
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ein…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
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Betreff
Zunwendungen in Bremen 2017 Q1 [#21026]
Datum
11. April 2017 12:55
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine tabellarische Liste der verausgabten Zuwendungen (institutionelle und Projektförderungen) der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadt) inkl. der städtischen Gesellschaften (z.B. BAB – Bremer Aufbaubank; BIS – Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH; WFB – Wirtschaftsförderung Bremen GmbH) für das erste Quartal 2017. Der Senat hat am 10. Januar 2017 beschlossen, ab 2017 quartalsweise Berichte mit allen in dem jeweiligen Jahr bislang verausgabten Zuwendungen zu veröffentlichen. Im Transparenzportal ist der Bericht leider noch nicht vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Viele Grüße
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Zunwendungen in Bremen 2017 Q1 [#21026]
Datum
12. April 2017 07:11
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Viele Grüße

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Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Datei „Zuwendungen 2017“. Da aus technischen Gründen d…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Zunwendungen in Bremen 2017 Q1 [#21026]
Datum
9. Mai 2017 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Datei „Zuwendungen 2017“. Da aus technischen Gründen der Bericht für das Transparenzportal noch nicht zur Verfügung steht, wird eine Datei mit einer Übersicht der bis zum Stichtag zentral abrufbaren Daten übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Erstellung der Quartalsberichte für das Jahr 2017 noch Änderungen ergeben können. Die Daten der WFB, BIS und BAB sind in der übermittelten Datei nicht enthalten, da diese Gesellschaften noch nicht an die Datenbank angeschlossen sind und die Meldungen noch nicht erfolgt sind. Insofern liegen diese Daten bei der Senatorin für Finanzen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen