Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh

In einer großen Anfrage der NRW-Piratenfraktion geht hervor, dass im Kreis Gütersloh in den Jahren 2010 bis 2014 eine größere Anzahl Funkzellenabfragen durchgeführt wurden.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6051.pdf

Bitte senden Sie mir eine Aufstellung zu, zu welchem Zweck die Funkzellenabfragen genutzt wurden. Bitte schlüsseln sie die Anzahl der Abfragen nach Straftatengruppe und Jahr auf. (Wie in Frage 2 der Anfrage nur auf Gütersloh bezogen)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2014
  • Frist
    19. Juli 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590]
Datum
17. Juni 2014 20:47
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer großen Anfrage der NRW-Piratenfraktion geht hervor, dass im Kreis Gütersloh in den Jahren 2010 bis 2014 eine größere Anzahl Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6051.pdf Bitte senden Sie mir eine Aufstellung zu, zu welchem Zweck die Funkzellenabfragen genutzt wurden. Bitte schlüsseln sie die Anzahl der Abfragen nach Straftatengruppe und Jahr auf. (Wie in Frage 2 der Anfrage nur auf Gütersloh bezogen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
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Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590]
Datum
17. Juni 2014 20:48
Status
Warte auf Antwort
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straf…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abwesenheitsnotiz: Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590]
Datum
26. Juli 2014 08:21
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh" vom 17.06.2014 (#6590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
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Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590]
Datum
26. Juli 2014 08:28
Status
Warte auf Antwort
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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Hallo Herr Antragsteller/in! Die Übersicht über die Zuordnung der Funkzellenabfragen geht Ihnen zeitnah auf dem Po…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Anfrage nach IFG; Hier: Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590]
Datum
31. Juli 2014 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Antragsteller/in! Die Übersicht über die Zuordnung der Funkzellenabfragen geht Ihnen zeitnah auf dem Postweg zu. Mit freundlichem Gruß i. A. Ralph Bajerke ------------------------------------------- Von: <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Samstag, 26. Juli 2014 08:21:04 An: F Gütersloh Poststelle Betreff: AW: Abwesenheitsnotiz: Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh [#6590] Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuordnung von Funkzellenabfragen zu Straftatengruppen in Gütersloh" vom 17.06.2014 (#6590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Zuordnung von Funkzellenabfrage zu Straftratengruppe
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Via
Briefpost
Betreff
Zuordnung von Funkzellenabfrage zu Straftratengruppe
Datum
1. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen