Zur Qualifikation und fachlichen Beaufsichtigung von Richter/Innen an deutschen Gerichten

1.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen der an allen deutschen Gerichten beschäftigten Richter/Innen;

2.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zur beruflichen Qualifikation dieser Richter/Innen, insbesondere im Hinblick auf Durchschnittsnoten und berufliche Weiterbildung;

3.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen Ihrer Behörde bzw. der Justizministerien der Länder gegenüber diesen Richter/Innen der letzten 5 Jahre;

4.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu - fahrlässigen oder vorsätzlichen - Schädigungen von Bürger/Innen durch diese Richter/Innen;

5.
die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu "Entschädigungen" gegenüber den von - fahrlässig oder vorsätzlich - rechtswidrigen Amtshandlungen dieser Richter/Innen betroffenen Bürger/Innen (z. B. durch freiwillige Zahlungen der Dientsherren oder im Rahmen von Amtshaftungsprozessen etc.).

Ich benötige diese Zahlen/Informationen - habe mithin ein Informationsinteresse - deshalb, weil ich seit Jahren sowohl beruflich als auch privat miterleben muss, wie Richter/Innen in Deutschland entweder aufgrund von Unkenntnis oder sogar in Kenntnis der Rechtslage offenkundig falsche/rechtswidrige Entscheidungen treffen und damit erheblichen Schaden - finanziell, physisch und psychisch - an den betroffenen Bürger/Innen verursachen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Catrin Köhler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Ihnen vor…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Catrin Köhler
Betreff
Zur Qualifikation und fachlichen Beaufsichtigung von Richter/Innen an deutschen Gerichten [#216325]
Datum
23. März 2021 07:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen der an allen deutschen Gerichten beschäftigten Richter/Innen; 2. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zur beruflichen Qualifikation dieser Richter/Innen, insbesondere im Hinblick auf Durchschnittsnoten und berufliche Weiterbildung; 3. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen Ihrer Behörde bzw. der Justizministerien der Länder gegenüber diesen Richter/Innen der letzten 5 Jahre; 4. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu - fahrlässigen oder vorsätzlichen - Schädigungen von Bürger/Innen durch diese Richter/Innen; 5. die Ihnen vorliegenden Zahlen/Informationen zu "Entschädigungen" gegenüber den von - fahrlässig oder vorsätzlich - rechtswidrigen Amtshandlungen dieser Richter/Innen betroffenen Bürger/Innen (z. B. durch freiwillige Zahlungen der Dientsherren oder im Rahmen von Amtshaftungsprozessen etc.). Ich benötige diese Zahlen/Informationen - habe mithin ein Informationsinteresse - deshalb, weil ich seit Jahren sowohl beruflich als auch privat miterleben muss, wie Richter/Innen in Deutschland entweder aufgrund von Unkenntnis oder sogar in Kenntnis der Rechtslage offenkundig falsche/rechtswidrige Entscheidungen treffen und damit erheblichen Schaden - finanziell, physisch und psychisch - an den betroffenen Bürger/Innen verursachen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler Anfragenr: 216325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216325/ Postanschrift Catrin Köhler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Catrin Köhler

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 217/2021 Sehr geehrte Frau Kö…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Zur Qualifikation und fachlichen Beaufsichtigung von Richter/Innen an deutschen Gerichten [#216325]
Datum
8. April 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 217/2021 Sehr geehrte Frau Köhler, zu dem mit nachstehender E-Mail vom 25. März 2021 von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: zu 1: Die Zahl der Richterinnen und Richter kann der Richterstatistik entnommen werden, die alle zwei Jahre auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht wird. Von der entsprechenden Seite (https://www.bundesjustizamt.de/DE/The...) können die Statistiken beginnend mit dem Jahr 2000 als PDF-Dokumente heruntergeladen werden. Die aktuelle Statistik für das Jahr 2018 liegt zusätzlich dieser E-Mail bei. Daten für das Jahr 2020 sind aktuell noch nicht verfügbar. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben nicht um Personen- oder sogenannte Kopfzahlen handelt, sondern um Arbeitskraftanteile. Das bedeutet, dass für jede Person der Arbeitszeitanteil ihrer Tätigkeit zugrunde gelegt wird. Eine Person, die halbtags arbeitet (mit der Hälfte der normalen Arbeitszeit) wird deshalb mit dem Wert 0,5 erfasst. zu 2 bis 5: Angesichts der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder für die im Landesdienst stehenden Richterinnen und Richter liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen