Zur Verfügung stellen von Wohnraum für den Gechäftsführer

Vor Kurzem ist mir aufgefallen, dass in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes eine Wohneinheit für den Geschäftsführer bereitgestellt wird.

<< Adresse entfernt >>. Ist es zutreffend, dass dem Geschäftsführer eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird?
2. Wird diese als geldwerter Vorteil versteuert?
3. Gibt es weitere Sondervorteile, die der Geschäftsführung zugebilligt werden?
4. Inwiefern ist es mit den Aufgaben des Studierendenwerkes vereinbar, eigentlich für Studenten gedachten Wohnraum an Mitarbeiter zu vergeben? Ist dies mit dem Studierendenwerksgesetz NRW vereinbar und in Absprache mit dem Ministerium geschehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Lara Volkmer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Studierendenwerk Düsseldorf AöR Details
Von
Lara Volkmer
Betreff
Zur Verfügung stellen von Wohnraum für den Gechäftsführer [#<< Adresse entfernt >>73574]
Datum
7. Januar 2020 16:03
An
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor Kurzem ist mir aufgefallen, dass in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes eine Wohneinheit für den Geschäftsführer bereitgestellt wird. << Adresse entfernt >>. Ist es zutreffend, dass dem Geschäftsführer eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird? 2. Wird diese als geldwerter Vorteil versteuert? 3. Gibt es weitere Sondervorteile, die der Geschäftsführung zugebilligt werden? 4. Inwiefern ist es mit den Aufgaben des Studierendenwerkes vereinbar, eigentlich für Studenten gedachten Wohnraum an Mitarbeiter zu vergeben? Ist dies mit dem Studierendenwerksgesetz NRW vereinbar und in Absprache mit dem Ministerium geschehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. << Adresse entfernt >> Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lara Volkmer Anfragenr: << Adresse entfernt >>73574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/<< Adresse entfernt >>73574/upload/32<< Adresse entfernt >>24<< Adresse entfernt >>857<< Adresse entfernt >>4<< Adresse entfernt >>ec84dd9b<< Adresse entfernt >>4b4f6d07dde0ecd7a09/ Postanschrift Lara Volkmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lara Volkmer

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Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Sehr geehrte Frau Volkmer, gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu << Adresse entfernt >>: Ja,…
Von
Studierendenwerk Düsseldorf AöR
Betreff
AW: Zur Verfügung stellen von Wohnraum für den Gechäftsführer [#<< Adresse entfernt >>73574]
Datum
7. Januar 2020 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Volkmer, gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu << Adresse entfernt >>: Ja, der Geschäftsführer wohnt in einer Wohnanlage des Studierendenwerks. Zu 2: Nein; es erfolgt keine Versteuerung als geldwerter Vorteil. Dies wäre nur dann zu tun, wenn der Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt würde. Der Geschäftsführer zahlt selbstverständlich für den Wohnraum. Zu 3: Welche "Sondervorteile" meinen Sie? Falls Sie beispielhaft Essen in der Mensa meinen, so zahlt der Geschäftsführer selbstverständlich sein Essen, und zwar mit dem vollen Gäste-/Bedienstetenpreis wie jeder fremde Dritte. Zu 4. Selbstverständlich hat der Verwaltungsrat der Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer vorab zugestimmt. Es wird keine Kollision mit dem Studierendenwerksgesetz gesehen. Eine Empfangsbestätigung entfällt, da die Beantwortung unmittelbar noch am Tag der Anfrage erfolgt. Mit freundlichen Grüßen