Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018

1. Dokumente zum Hintergrund der Mitteilung der BRAK vom 16.07.2018 an die Nutzer der beA-Schulungsumgebung in der mitgeteilt wurde, dass "aufgrund eines Fehlers bei der Datenpflege auf der Schulungs- und Partnertestumgebung" seitens der BRAK die Postfächer aller Schulungsanbieter versehentlich zurückgesetzt wurden.

2. die Anleitung zur Datenbankpflege

3. die technische Dokumentation zur Datenbank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente zum…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
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Betreff
Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 [#32052]
Datum
18. Juli 2018 13:47
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente zum Hintergrund der Mitteilung der BRAK vom 16.07.2018 an die Nutzer der beA-Schulungsumgebung in der mitgeteilt wurde, dass "aufgrund eines Fehlers bei der Datenpflege auf der Schulungs- und Partnertestumgebung" seitens der BRAK die Postfächer aller Schulungsanbieter versehentlich zurückgesetzt wurden. 2. die Anleitung zur Datenbankpflege 3. die technische Dokumentation zur Datenbank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freu…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 [#32052]
Datum
19. Juli 2018 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben unseres Präsidenten übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntn…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 [#32052]
Datum
25. Juli 2018 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben unseres Präsidenten übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen das Schreiben unseres Präsidenten zu Ihrer Kenntnisnahm…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 [#32052]
Datum
11. Oktober 2018 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen das Schreiben unseres Präsidenten zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen