Zusammehhang CoviD 19 Impfung/Sterblichkeit

Anfrage an: Robert Koch-Institut

sämtlichen Schriftwechsel in Ihrem Haus in Bezug auf die Übermittlung, den Umgang und die Auswertung der Daten zum möglichen Zusammenhang zwischen den Impfungen gegen CoviD 19 und der Sterblichkeit, überlassen durch Prof.Dr. Christof Kuhbandner. Überlassung gern in Form von pdf Dateien. Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtlichen Schrif…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammehhang CoviD 19 Impfung/Sterblichkeit [#238532]
Datum
23. Januar 2022 10:31
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Schriftwechsel in Ihrem Haus in Bezug auf die Übermittlung, den Umgang und die Auswertung der Daten zum möglichen Zusammenhang zwischen den Impfungen gegen CoviD 19 und der Sterblichkeit, überlassen durch Prof.Dr. Christof Kuhbandner. Überlassung gern in Form von pdf Dateien. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238532/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2022
Datum
24. Januar 2022 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0088. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088)
Datum
15. Februar 2022 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 23.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sind nicht eröffnet. Ferner liegen dem Robert Koch-Institut keine amtlichen Informationen i.S.d. §§ 1 S. 1, 2 Informationsfreiheitsgesetz zum Antragsgegenstand „Schriftwechsel in Ihrem Haus in Bezug auf die Übermittlung, den Umgang und die Auswertung der Daten zum möglichen Zusammenhang zwischen den Impfungen gegen CoviD 19 und der Sterblichkeit, überlassen durch Prof. Dr. Christof Kuhbandner“ vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) [#238532] Sehr geehrte Damen und Herren, Prof.D…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) [#238532]
Datum
16. Februar 2022 10:47
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Prof.Dr. Christof Kuhbandner hat eine entsprechende Studie an Ihr Haus versandt und dazu auch eine Antwort Ihrer Pressesprecherin Frau Glasmacher erhalten, welche Sie sich gern bei servus-TV "Im Stich gelassen-die CoVid-Impfopfer" Link https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa1uhra88dp5llzqs7cp/, Minute 23:12, ansehen können. Da es nicht üblich ist, dass die Pressesprecherin von sich aus in eigener Verantwortung den Umgang mit solchen eingehenden Informationen ablehnt, muss es dazu in Ihrem Hause einen Vorgang und eine Auswertung geben. Darauf bezieht sich meine Anfrage. Da der Vorgang ja bereits abgeschlossen ist, greifen die Ausschlusstatbestände des §3 IfG gerade nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238532/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) [#238532] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) [#238532]
Datum
3. März 2022 18:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammehhang CoviD 19 Impfung/Sterblichkeit“ vom 23.01.2022 (#238532) wurde von Ihnen ggf. nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend ob Sie auf meine Antwort zu Ihrer Antwort nochmals beabsichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen oder Sie die den Sachverhalt als abgeschlossen betrachten. Danke, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Robert Koch-Institut
Ihre Rückmeldung vom16.02.2022 zu Ihrer Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088) Sehr Antragstell…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Rückmeldung vom16.02.2022 zu Ihrer Anfrage vom 23.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0088)
Datum
4. März 2022 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 16.02.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage wurde bereits mit unserer E-Mail vom 24.01.2022 umfassend und vollständig beantwortet. Was die von Ihnen angesprochene Nachricht unserer Pressestelle an Herrn Prof. Dr. Kuhbandner betrifft, so wird seine Anfrage darin – wie ersichtlich – aus zuständigkeits- und kapazitätsbedingten Gründen abgelehnt. Einen interne Kommunikation, z.B. zu einer vorgelagerten fachlichen Prüfung, liegt hierzu nicht vor. Weitergehende amtliche Informationen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG liegen somit auch in dieser Hinsicht nicht zu Ihrem Antrag vor. Mit freundlichen Grüßen