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Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten

Anfrage an: Deutschlandradio

1. Sie arbeiten mit Landesrundfunkanstalten und ZDF im Verwaltungsrat des Zentralen Beitragsservice zusammen.
2. Sie sind Mitinhaber der deutschen Marke "GEZ", EU-Marken "Beitragsservice", "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "ARD 1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Bitte erklären Sie, wie ist es möglich? § 16a RStV erlaubt keine Zusammenarbeit bei der kommerziellen Tätigkeiten.

Mit der EU-Marken haben Sie sogar die gemeinsamen kommerziellen Tätigkeiten EU-weit erweitert. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert Ihre gemeinsame kommerzielle Tätigkeit EU-weit?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Deutschlandradio Details
Von
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Betreff
Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten [#24015]
Datum
23. Juli 2017 09:55
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sie arbeiten mit Landesrundfunkanstalten und ZDF im Verwaltungsrat des Zentralen Beitragsservice zusammen. 2. Sie sind Mitinhaber der deutschen Marke "GEZ", EU-Marken "Beitragsservice", "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "ARD 1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Bitte erklären Sie, wie ist es möglich? § 16a RStV erlaubt keine Zusammenarbeit bei der kommerziellen Tätigkeiten. Mit der EU-Marken haben Sie sogar die gemeinsamen kommerziellen Tätigkeiten EU-weit erweitert. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert Ihre gemeinsame kommerzielle Tätigkeit EU-weit?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit bei Stelle "Beit…
An Deutschlandradio Details
Von
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Betreff
AW: Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten [#24015]
Datum
13. September 2017 20:26
An
Deutschlandradio
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten“ vom 23.07.2017 (#24015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutschlandradio
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben bereits eine Antwortmail am 31.08.2017 von unserem Redaktionsleiter Kommuni…
Von
Deutschlandradio
Betreff
AW: Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten [#24015]
Datum
14. September 2017 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben bereits eine Antwortmail am 31.08.2017 von unserem Redaktionsleiter Kommunikation, Herrn Franke-Polz, erhalten. Darin teilte er mit, dass Sie sich zuständigkeitshalber bitte direkt an die Mitarbeiter des Beitragsservice wenden mögen. Hier gerne nochmal die Kontaktdaten: Beitragsservice, 50656 Köln oder per Mail an: <<E-Mail-Adresse>> oder rufen Sie dort an unter der Rufnummer: 0221-50610. Mit freundlichen Grüßen
Deutschlandradio
Empfangsbestaetigung Liebe <Information-entfernt> vielen Dank, Ihre elektronische Post ist beim Hörerservic…
Von
Deutschlandradio
Betreff
Empfangsbestaetigung
Datum
14. September 2017 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe <Information-entfernt> vielen Dank, Ihre elektronische Post ist beim Hörerservice des Deutschlandradios angekommen! Wenn es sich um eine MANUSKRIPT-, MITSCHNITT-, oder INFORMATIONSANFRAGE (zum Empfang, zu einem Musiktitel, zu einer Buchrezension etc.) handelt, lassen wir Ihnen das gewünschte Material respektive die gewünschte Auskunft gerne so schnell wie möglich zukommen. Teilen Sie uns hingegen Ihre MEINUNG (Lob und Kritik zum Programm, persönlicher Standpunkt zu einem bestimmten Sachverhalt) oder eine ANREGUNG (Themenvorschlag, Buch- oder CD/DVD-Rezensionsvorschlag, Kulturtipp etc.) mit, erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung an die zuständige Redaktion. Dort besteht großes Interesse an den Rückmeldungen unserer Hörerinnen und Hörer, so dass wir Ihnen eine sorgsame Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen zusagen können. Der laufende Sendebetrieb und die große Resonanz – für die wir dankbar sind – lassen eine ausführliche Beantwortung indes nur in Einzelfällen zu. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Mitarbeiter/innen des Hörerservice stehen Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr gerne persönlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage ist an Deutschlandradio gerichtet. Bitte antworten Sie auf…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten [#24015]
Datum
14. September 2017 11:01
An
Deutschlandradio
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage ist an Deutschlandradio gerichtet. Bitte antworten Sie auf alle Punkte meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zusammenarbeit bei Stelle "Beitragsservice" im Rahmen der kommerziellen Tätigkeiten“ [#24015]
Datum
14. September 2017 11:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24015 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man mich zur Stelle "Beitragsservice" weiterleitet, obwohl die Anfrage direkt an Deutschlandradio gerichtet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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