Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 25.08.2020 beantragten Sie die Gewährung einer Auskunft
gem. §4 Abs. 1 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig. Das
Referat Internationale Zusammenarbeit wurde beauftragt, diese zu
beantworten. Sie baten bezugnehmend auf eine erfolgte Berichterstattung um
nähere Informationen zum einen über die Art der Zusammenarbeit der Stadt
Leipzig mit dem örtlichen Konfuzius- Institut (siehe I.) und zum anderen
baten Sie um Informationen zur Verwendung von Fördergeldern und die
Berichterstattung über deren Verwendung (siehe II.). Zuletzt baten Sie um
Zusendung der diesbezüglichen Verträge mit der Universität Leipzig und dem
Konfuzius- Institut Leipzig (siehe III.). Betreffend ihre letzte Anfrage
beachten Sie bitte unser separates Schreiben.
I Zur Zusammenarbeit Stadt Leipzig - Konfuzius-Institut Leipzig e. V.
Das Konfuzius-Institut in Leipzig wurde im April 2008 eröffnet, der
Trägerverein Konfuzius-Institut Leipzig e. V. bereits im November 2007
gegründet. Die Gemeinnützigkeit wurde im Sinne der Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens anerkannt. Die Stadt Leipzig schätzt die
hiesig ansässigen internationalen Kulturinstitute, wie das
Konfuzius-Institut Leipzig, als wichtige Partner in der internationalen
Zusammenarbeit. Sie unterstützt die Institute, die wiederum vor Ort in
vielfältiger Weise Projekte mit Schulen, Festivals, Kulturinstitutionen,
Messen, Wirtschaftspartnern, Vereinen und Einzelpersonen umsetzen und auch
Projekte von Leipziger Akteuren in ihren jeweiligen Heimatländern fördern.
Das Konfuzius-Institut Leipzig bietet der interessierten Öffentlichkeit
chinesische Sprach- und Kulturkurse. Darüber hinaus ist es für die Stadt
Leipzig insbesondere in der Zusammenarbeit mit der chinesischen
Partnerstadt Nanjing ein wichtiger Partner. Die Vielfalt der an China und
der Städtepartnerschaft mit Nanjing interessierten und aktiv wirkenden
Akteure hat in Leipzig über die letzten Jahre stark zugenommen. Ebenso die
wirtschaftlichen Interessen. Der Fokus der städtischen Aktivitäten lag in
den letzten Jahren auf der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor
Ort in Leipzig ebenso wie von Initiativen im Bereich Bildung und
Wissenschaft und die damit einhergehenden Aktivitäten des
Konfuzius-Instituts Leipzig.
Es liegt weiterhin im Interesse der Städtepartnerschaft, Leipzig als
Musik- und Kulturmetropole, als Wissenschafts- und Messestandort in China
zu befördern und die zivilgesellschaftlichen, kulturellen, künstlerischen
und Wirtschaftsprojekte zu stärken und zu begleiten. Das
Konfuzius-Institut initiiert und stärkt Maßnahmen zur Zielerreichung.
II Fördermittel
Gemäß Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der
internationalen Zusammenarbeit (Beschluss VI DS 03068/2017 der
Ratsversammlung vom 23.08.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15 vom
02.09.2017)) werden vorrangig Antragsteller für eine Förderung
berücksichtigt, die gemeinnützig arbeiten und in Leipzig aktiv und
ansässig sind (§3 der Fachförderrichtlinie). Auf Grundlage der anerkannten
Gemeinnützigkeit ist (und war) es dem Trägerverein möglich, Fördermittel
beim Referat Internationale Zusammenarbeit der Stadt Leipzig zu
beantragen.
Im Zuge der Antragstellung sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:
Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte
Person(en), Kurzprofil, Nachweis Gemeinnützigkeit, Rechtsform und ggf.
Satzung, Organisations- und Stellenplan, aktueller Jahresabschluss,
aktueller Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht),
Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Aufgaben-
und Tätigkeitsbereichs des Empfängers unter Erläuterung der angestrebten
Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung der
Tätigkeit bewertet werden soll,
Angaben zu den Aufwendungen der Einrichtung bzw. des zu fördernden
Teilbereichs in Form einer aufgegliederten Darstellung der einzelnen
Positionen sowie deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel),
beispielsweise in Form eines Haushalts-oder Wirtschaftsplans,
Angaben zu vorhandenen Mitteln (z. B. Rücklagen), die ggf. voll oder
anteilig für den zu fördernden Aufgabenbereich zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 2011 belief sich die jährliche Fördersumme durch das Referat
Internationale Zusammenarbeit der Stadt Leipzig auf 10.000 EUR, ab dem
Jahr 2012 auf 8.500 EUR. Die Förderung wurde in Form einer
institutionellen Förderung ausgereicht. Dies bedeutet, dass das Bestehen
und die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Allgemeinen durch eine
Zuwendung zum Zweck der Deckung von Miet- und Personalkosten im
Vordergrund steht. Dies stellt den Verwendungszweck dar. Die Fördersummen
der Stadt Leipzig finden Sie auch auf unserer Webseite:
https://www.leipzig.de/buergerservice-u…
.
Gemäß Fachförderrichtlinie ist über die Fördersumme auch ein
Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser enthält einen zahlenmäßigen
Nachweis, entsprechende Belege und Zahlungsnachweise sowie einen
Sachbericht und Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit. Bucht der
Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben, so ist dem
Verwendungsnachweis die letzte Jahresrechnung beizufügen, bei
kaufmännischer Buchführung des Zuwendungsempfängers der letzte
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung). Inwiefern das
Konfuzius-Institut Leipzig e. V. projektbezogen weitere Fördermittel durch
andere Verwaltungseinheiten der Stadt Leipzig erhalten haben, können Sie
dem jährlich erscheinenden Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig entnehmen.
Diese werden regelmäßig im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig
veröffentlicht (
https://ratsinfo.leipzig.de/).
III Vertrag Universität Leipzig - Konfuzius-Institut
Bitte beachten Sie hierzu unser separates Schreiben.
Dieses Verfahren ist für Sie gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig Widerspruch eingelegt werden. Der
Widerspruch kann auch in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingelegt werden. Hierfür stehen
folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Der Widerspruch kann unter
<<E-Mail-Adresse>> durch E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 3a Abs. 2 S. 2, 3 VwVfG
erhoben werden.
2. Der Widerspruch kann auch unter
<<E-Mail-Adresse>> durch De-Mail
in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5
De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die offiziellen Schreiben im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen