Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V.

Anfrage an: Stadt Leipzig

bezugnehmend auf die Berichterstattung der Gesellschaft für bedrohte Völker und den Regionalgruppen der Tibet Initiative Deutschland möchte ich gerne nähere Informationen über die Art der Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem örtlichen Konfuzius-Institut in Erfahrung bringen. Dabei interessiert mich insbesondere die Verwendung von Fördergeldern und die Berichterstattung über deren Verwendung. Darüber hinaus bitte ich um die Zusendung der diesbezüglichen Verträge mit der Universität Leipzig und dem Konfuzius-Institut Leipzig

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. [#195913]
Datum
25. August 2020 10:03
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf die Berichterstattung der Gesellschaft für bedrohte Völker und den Regionalgruppen der Tibet Initiative Deutschland möchte ich gerne nähere Informationen über die Art der Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem örtlichen Konfuzius-Institut in Erfahrung bringen. Dabei interessiert mich insbesondere die Verwendung von Fördergeldern und die Berichterstattung über deren Verwendung. Darüber hinaus bitte ich um die Zusendung der diesbezüglichen Verträge mit der Universität Leipzig und dem Konfuzius-Institut Leipzig
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. [#195913] [Antwort]
Datum
26. August 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zur Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. haben wir an das Referat Internationale Zusammenarbeit weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ref. Internationale Zusammenarbeit Tel. 0341/ 123 2066 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ganz herzlichen Dank ! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/i…
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. [#195913] [Antwort] [#195913]
Datum
26. August 2020 14:48
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ganz herzlichen Dank ! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.08.2020 beantragten Sie die Gewährung einer Auskunft gem. §4 Abs.…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antwort auf Anfrage zur Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. [#195913] (25.08.2020)
Datum
25. September 2020 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.08.2020 beantragten Sie die Gewährung einer Auskunft gem. §4 Abs. 1 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig. Das Referat Internationale Zusammenarbeit wurde beauftragt, diese zu beantworten. Sie baten bezugnehmend auf eine erfolgte Berichterstattung um nähere Informationen zum einen über die Art der Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem örtlichen Konfuzius- Institut (siehe I.) und zum anderen baten Sie um Informationen zur Verwendung von Fördergeldern und die Berichterstattung über deren Verwendung (siehe II.). Zuletzt baten Sie um Zusendung der diesbezüglichen Verträge mit der Universität Leipzig und dem Konfuzius- Institut Leipzig (siehe III.). Betreffend ihre letzte Anfrage beachten Sie bitte unser separates Schreiben. I Zur Zusammenarbeit Stadt Leipzig - Konfuzius-Institut Leipzig e. V. Das Konfuzius-Institut in Leipzig wurde im April 2008 eröffnet, der Trägerverein Konfuzius-Institut Leipzig e. V. bereits im November 2007 gegründet. Die Gemeinnützigkeit wurde im Sinne der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens anerkannt. Die Stadt Leipzig schätzt die hiesig ansässigen internationalen Kulturinstitute, wie das Konfuzius-Institut Leipzig, als wichtige Partner in der internationalen Zusammenarbeit. Sie unterstützt die Institute, die wiederum vor Ort in vielfältiger Weise Projekte mit Schulen, Festivals, Kulturinstitutionen, Messen, Wirtschaftspartnern, Vereinen und Einzelpersonen umsetzen und auch Projekte von Leipziger Akteuren in ihren jeweiligen Heimatländern fördern. Das Konfuzius-Institut Leipzig bietet der interessierten Öffentlichkeit chinesische Sprach- und Kulturkurse. Darüber hinaus ist es für die Stadt Leipzig insbesondere in der Zusammenarbeit mit der chinesischen Partnerstadt Nanjing ein wichtiger Partner. Die Vielfalt der an China und der Städtepartnerschaft mit Nanjing interessierten und aktiv wirkenden Akteure hat in Leipzig über die letzten Jahre stark zugenommen. Ebenso die wirtschaftlichen Interessen. Der Fokus der städtischen Aktivitäten lag in den letzten Jahren auf der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort in Leipzig ebenso wie von Initiativen im Bereich Bildung und Wissenschaft und die damit einhergehenden Aktivitäten des Konfuzius-Instituts Leipzig. Es liegt weiterhin im Interesse der Städtepartnerschaft, Leipzig als Musik- und Kulturmetropole, als Wissenschafts- und Messestandort in China zu befördern und die zivilgesellschaftlichen, kulturellen, künstlerischen und Wirtschaftsprojekte zu stärken und zu begleiten. Das Konfuzius-Institut initiiert und stärkt Maßnahmen zur Zielerreichung. II Fördermittel Gemäß Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit (Beschluss VI DS 03068/2017 der Ratsversammlung vom 23.08.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15 vom 02.09.2017)) werden vorrangig Antragsteller für eine Förderung berücksichtigt, die gemeinnützig arbeiten und in Leipzig aktiv und ansässig sind (§3 der Fachförderrichtlinie). Auf Grundlage der anerkannten Gemeinnützigkeit ist (und war) es dem Trägerverein möglich, Fördermittel beim Referat Internationale Zusammenarbeit der Stadt Leipzig zu beantragen. Im Zuge der Antragstellung sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:  Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil, Nachweis Gemeinnützigkeit, Rechtsform und ggf. Satzung, Organisations- und Stellenplan, aktueller Jahresabschluss, aktueller Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht),  Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs des Empfängers unter Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung der Tätigkeit bewertet werden soll,  Angaben zu den Aufwendungen der Einrichtung bzw. des zu fördernden Teilbereichs in Form einer aufgegliederten Darstellung der einzelnen Positionen sowie deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel), beispielsweise in Form eines Haushalts-oder Wirtschaftsplans,  Angaben zu vorhandenen Mitteln (z. B. Rücklagen), die ggf. voll oder anteilig für den zu fördernden Aufgabenbereich zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2011 belief sich die jährliche Fördersumme durch das Referat Internationale Zusammenarbeit der Stadt Leipzig auf 10.000 EUR, ab dem Jahr 2012 auf 8.500 EUR. Die Förderung wurde in Form einer institutionellen Förderung ausgereicht. Dies bedeutet, dass das Bestehen und die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Allgemeinen durch eine Zuwendung zum Zweck der Deckung von Miet- und Personalkosten im Vordergrund steht. Dies stellt den Verwendungszweck dar. Die Fördersummen der Stadt Leipzig finden Sie auch auf unserer Webseite: https://www.leipzig.de/buergerservice-u… . Gemäß Fachförderrichtlinie ist über die Fördersumme auch ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser enthält einen zahlenmäßigen Nachweis, entsprechende Belege und Zahlungsnachweise sowie einen Sachbericht und Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit. Bucht der Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben, so ist dem Verwendungsnachweis die letzte Jahresrechnung beizufügen, bei kaufmännischer Buchführung des Zuwendungsempfängers der letzte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung). Inwiefern das Konfuzius-Institut Leipzig e. V. projektbezogen weitere Fördermittel durch andere Verwaltungseinheiten der Stadt Leipzig erhalten haben, können Sie dem jährlich erscheinenden Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig entnehmen. Diese werden regelmäßig im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig veröffentlicht (https://ratsinfo.leipzig.de/). III Vertrag Universität Leipzig - Konfuzius-Institut Bitte beachten Sie hierzu unser separates Schreiben. Dieses Verfahren ist für Sie gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingelegt werden. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann unter <<E-Mail-Adresse>> durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 3a Abs. 2 S. 2, 3 VwVfG erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch unter <<E-Mail-Adresse>> durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz erhoben werden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die offiziellen Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, die mir etwas mehr Einblick in das Wirken…
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Betreff
AW: Antwort auf Anfrage zur Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit dem Konfuzius-Institut Leipzig e.V. [#195913] (25.08.2020) [#195913]
Datum
25. September 2020 13:12
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, die mir etwas mehr Einblick in das Wirken des Institutes haben geben können. Ich bin immer wieder überrascht, welche Wichtigkeit man der Zusammenarbeit mit einem so repressiven System zuordnet, doch sehe ich auch, dass es dazu offensichtlich verschiedene "Blickwinkel" gibt ... Teil III meiner Anfrage hat sich mit der Auskunft von Frau Goldfuß erledigt und bedarf damit keiner weiterer Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>