Zusammenarbeit des BKA mit "Sicherheitsbehörden" in Ruanda und Nigeria

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Bitte um die Übersendung von Informationen und Dokumenten (oder direkte Verweise zu diesen), aus denen die Beantwortung folgender Fragen hervorgehen.

Ich beziehe mich dabei auf die Meldung des BKA-Internetauftritts über die Zusammenarbeit des BKA mit Behörden aus Ruanda und Nigeria.

(Ausschnitt aus dem dazugehörigen Screenshot hier: http://devianzen.de/bka-meldung-zusammenarbeit-nigeria-ruanda.jpg )

Der Text dieser Meldung lautet:

BKA-Vizepräsident Jürgen Stock reiste vom 12.-17.08.2013 nach Nigeria und Ruanda.Schwerpunkt der Gespräche waren die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und die Zusammenarbeit in Entführungsfällen. Die Reise nach Nigeria diente zudem der Einführung des neuen BKA-Verbindungsbeamten, der im Juni nach Lagos entsandt wurde. Außerdem traf der BKA-Vizepräsident mit den örtlichen Vertretern des Exekutivkomitees von Interpol zum Austausch zusammen.

Meine IFG-Anfrage dazu:

1.) Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die Aktivitäten/Treffen/Veranstaltungen des BKA-Vizepräsidenten Herrn Stock seiner 6tägigen Reise nach Ruanda und Nigeria.

2.) Welches waren die jeweiligen Gesprächspartner von Herrn Stock und anderen BKA-Mitarbeitern? (Falls keine Namen genannt werden, bitte um Begründung der Namensnennung und dann alternativ die behördliche Position der jeweiligen Gesprächspartner)

3.) Mit welchen Behörden der beiden genannten Länder gab es im Rahmen dieser Reise Kontakte oder Gespräche?

4.) Wie viele Reisende aus deutschen Behörden oder von deutschen Stellen haben an dieser Reise teilgenommen und aus welchen Abteilungen sowie mit welchem Rang waren diese?

5.) Waren auch Vertreter von deutschen Unternehmen oder Privatpersonen mit auf dieser Reise dabei und wenn ja, welche?

6.) Wie verlief die genaue Reiseroute?

7.) Um welchen Gegenstand handelt es sich auf dem Foto in der BKA-Meldung, der offenbar gerade vom stellvertretenden Leiter der nigerianischen Kriminalpolizei Herrn Gana an Herrn Stock überreicht wird und was war der Anlaß für dieses vermeintliche Geschenk?

8.) Wo wurde diese Foto aufgenommen?

9.) Welcher Art Verhandlungen wurden mit Vertretern Ruandas geführt?

10.) Welcher Art Verhandlungen wurden mit Vertretern Nigerias geführt?

11.) Gab es oder gibt es Planungen, mit den Behörden Ruandas im Sinne folgender Leistungen zusammenzuarbeiten?
a.) "Lehrgang zur Auswertung des Internets"
b.) "Lehrgang über Internetkriminalität"
c.) Lieferung von i2-Analysesoftware
d.) Lehrgang über den Umgang mit i2-Analysesoftware
e.) "Lehrgang über polizeiliche Einsatztaktiken und -methoden"
f.) Lehrgänge anderer Art (Wenn ja: welcher?)

12.) Gab es oder gibt es Planungen, mit den Behörden Nigerias im Sinne der in der Vorfrage genanntne Leistungen zusammenzuarbeiten?

13.) Welches ist die rechtliche Grundlage für die Reise und die Gespräche mit den Sicherheitsbehörden Ruandas und Nigerias bzw. in welchem Rahmen ist diese erfolgt?

14.) Sind Besuche oder Trainings von Angehörigen von Sicherheits-, Nachrichtendienst- oder Polizeibehörden aus Ruanda oder Nigeria angedacht oder bereits geplant?

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2013
  • Frist
    27. September 2013
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um die Übe…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Zusammenarbeit des BKA mit "Sicherheitsbehörden" in Ruanda und Nigeria
Datum
26. August 2013 15:53
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um die Übersendung von Informationen und Dokumenten (oder direkte Verweise zu diesen), aus denen die Beantwortung folgender Fragen hervorgehen. Ich beziehe mich dabei auf die Meldung des BKA-Internetauftritts über die Zusammenarbeit des BKA mit Behörden aus Ruanda und Nigeria. (Ausschnitt aus dem dazugehörigen Screenshot hier: http://devianzen.de/bka-meldung-zusammenarbeit-nigeria-ruanda.jpg ) Der Text dieser Meldung lautet: BKA-Vizepräsident Jürgen Stock reiste vom 12.-17.08.2013 nach Nigeria und Ruanda.Schwerpunkt der Gespräche waren die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und die Zusammenarbeit in Entführungsfällen. Die Reise nach Nigeria diente zudem der Einführung des neuen BKA-Verbindungsbeamten, der im Juni nach Lagos entsandt wurde. Außerdem traf der BKA-Vizepräsident mit den örtlichen Vertretern des Exekutivkomitees von Interpol zum Austausch zusammen. Meine IFG-Anfrage dazu: 1.) Bitte senden Sie mir eine Übersicht über die Aktivitäten/Treffen/Veranstaltungen des BKA-Vizepräsidenten Herrn Stock seiner 6tägigen Reise nach Ruanda und Nigeria. 2.) Welches waren die jeweiligen Gesprächspartner von Herrn Stock und anderen BKA-Mitarbeitern? (Falls keine Namen genannt werden, bitte um Begründung der Namensnennung und dann alternativ die behördliche Position der jeweiligen Gesprächspartner) 3.) Mit welchen Behörden der beiden genannten Länder gab es im Rahmen dieser Reise Kontakte oder Gespräche? 4.) Wie viele Reisende aus deutschen Behörden oder von deutschen Stellen haben an dieser Reise teilgenommen und aus welchen Abteilungen sowie mit welchem Rang waren diese? 5.) Waren auch Vertreter von deutschen Unternehmen oder Privatpersonen mit auf dieser Reise dabei und wenn ja, welche? 6.) Wie verlief die genaue Reiseroute? 7.) Um welchen Gegenstand handelt es sich auf dem Foto in der BKA-Meldung, der offenbar gerade vom stellvertretenden Leiter der nigerianischen Kriminalpolizei Herrn Gana an Herrn Stock überreicht wird und was war der Anlaß für dieses vermeintliche Geschenk? 8.) Wo wurde diese Foto aufgenommen? 9.) Welcher Art Verhandlungen wurden mit Vertretern Ruandas geführt? 10.) Welcher Art Verhandlungen wurden mit Vertretern Nigerias geführt? 11.) Gab es oder gibt es Planungen, mit den Behörden Ruandas im Sinne folgender Leistungen zusammenzuarbeiten? a.) "Lehrgang zur Auswertung des Internets" b.) "Lehrgang über Internetkriminalität" c.) Lieferung von i2-Analysesoftware d.) Lehrgang über den Umgang mit i2-Analysesoftware e.) "Lehrgang über polizeiliche Einsatztaktiken und -methoden" f.) Lehrgänge anderer Art (Wenn ja: welcher?) 12.) Gab es oder gibt es Planungen, mit den Behörden Nigerias im Sinne der in der Vorfrage genanntne Leistungen zusammenzuarbeiten? 13.) Welches ist die rechtliche Grundlage für die Reise und die Gespräche mit den Sicherheitsbehörden Ruandas und Nigerias bzw. in welchem Rahmen ist diese erfolgt? 14.) Sind Besuche oder Trainings von Angehörigen von Sicherheits-, Nachrichtendienst- oder Polizeibehörden aus Ruanda oder Nigeria angedacht oder bereits geplant? Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundeskriminalamt
IFG-Antrag
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag
Datum
27. September 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespon…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Zusammenarbeit des BKA mit "Sicherheitsbehörden" in Ruanda und Nigeria"
Datum
4. Oktober 2013 14:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4868 Ich bin der Meinung, dass mir zu Unrecht Kosten in Höhe von 250 Euro in Rechnung gestellt werden. Mich hat eine Person vom BKA (ohne dass ich meine Telefon-Nummer abgegeben hätte!!!) eigeninitiativ am 27.8.2013 angerufen. In diesem Telefonat habe ich allerdings ausdrücklich darauf verwiesen, dass ich um vorherigen Nennung etwaig entstehender Kosten bitte, sofern diese auf mich zukommen würden. Wir sind sogar explizit so auseinandergegangen, dass ich zunächst vom BKA mitgeteilt bekommen würde, welche Angaben mir überhaupt gemacht werden könnten und welche nicht, welche davon kostenfrei und welche mit welchen Kosten verbunden. Der Kostenbescheid über 250 Euro ist damit nicht nur unhaltbar, ich frage mich zudem, was das BKA mit so einem Verhalten eigentlich bezweckt. Ich werde heute parallel zu meiner Mail an Sie schriftlich Widerspruch einreichen, um die entsprechende Frist nicht verstreichen zu lassen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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