Zusammenarbeit des Ministeriums mit Interessenvertretern des Gesundheitswesens

Wie viele Berater der Pharmaindustrie arbeiten im Ministerium und wie viele Ministeriums Mitarbeiter erhalten finanzielle Unterstützung (auch Reisekosten, Fortbildungen, Einsatz als Redner usw.)?
Wie oft treffen sich Mitarbeiter des Ministeriums mit Vertretern der Pharmaindustrie (am besten aufgeschlüsselt nach forschend, generisch, OTC, pflanzlich, homoöpatisch) ? Gibt es zeitliche Häufungen dieser Treffen, z.B. vor Einbringung von Gesetzen und Verordnungen?

Bitte erheben Sie diese Zahlen auch für die Berufsverbände der Ärzte, Apotheker und Krankenkassen!

Herzlichen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Berater d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Zusammenarbeit des Ministeriums mit Interessenvertretern des Gesundheitswesens [#176239]
Datum
25. Januar 2020 12:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Berater der Pharmaindustrie arbeiten im Ministerium und wie viele Ministeriums Mitarbeiter erhalten finanzielle Unterstützung (auch Reisekosten, Fortbildungen, Einsatz als Redner usw.)? Wie oft treffen sich Mitarbeiter des Ministeriums mit Vertretern der Pharmaindustrie (am besten aufgeschlüsselt nach forschend, generisch, OTC, pflanzlich, homoöpatisch) ? Gibt es zeitliche Häufungen dieser Treffen, z.B. vor Einbringung von Gesetzen und Verordnungen? Bitte erheben Sie diese Zahlen auch für die Berufsverbände der Ärzte, Apotheker und Krankenkassen! Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176239 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zusammenarbeit des Ministeriums mit Interessenvertretern des Gesundheitswesens [#176239]
Datum
27. Januar 2020 07:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zusammenarbeit des Ministeriums mit Interessenvertretern des Gesundheitswesens [#176239]
Datum
4. Februar 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und kann Ihnen folgendes mitteilen: Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeiten keine Berater der Pharmaindustrie und keine Mitarbeiter des BMG erhalten finanzielle Unterstützung von der Pharmaindustrie. Zu Treffen mit Vertretern der Pharmaindustrie, und Verbänden der Ärzte, Apotheker und Krankenkassen existieren keine Übersichten. Bitte beachten Sie, dass das IFG nur Zugang zu vorhandenen Informationen gewährt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden neue Informationen erheben oder auswerten. Mit freundlichen Grüßen,