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Zusammenarbeit Hamburger Behörden mit Cisco Intl Ldt.

- Verträge zwischen Hamburger Behörden und dem Unternehmen Cisco International Limited, die seit Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (https://www.hamburg.de/contentblob/4306466/67e750a4c1ad1f61b0f1026d8775c91f/data/download-memorandum.pdf) vorbereitet oder geschlossen wurden. Mit eventuellen Schwärzungen erkläre ich mich einverstanden.
- eventuell vorhandene interne Gutachten, juristische Bewertungen (etwa Datenschutzkonzepte) und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang konkreter Projekte erstellt wurden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Hamburg Port Authority Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenarbeit Hamburger Behörden mit Cisco Intl Ldt. [#30482]
Datum
1. Juni 2018 17:19
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Verträge zwischen Hamburger Behörden und dem Unternehmen Cisco International Limited, die seit Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (https://www.hamburg.de/contentblob/4306466/67e750a4c1ad1f61b0f1026d8775c91f/data/download-memorandum.pdf) vorbereitet oder geschlossen wurden. Mit eventuellen Schwärzungen erkläre ich mich einverstanden. - eventuell vorhandene interne Gutachten, juristische Bewertungen (etwa Datenschutzkonzepte) und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang konkreter Projekte erstellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburg Port Authority
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG an die zuständige Stelle bei Dataport, …
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Zusammenarbeit Hamburger Behörden mit Cisco Intl Ldt. [#30482]
Datum
7. Juni 2018 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG an die zuständige Stelle bei Dataport, Herrn Archim Koch, <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 1.6.2018 bitten Sie um Zusendung folgen…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Zusammenarbeit Hamburger Behörden mit Cisco Intl Ldt. [#30482]
Datum
2. Juli 2018 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 1.6.2018 bitten Sie um Zusendung folgender Dokumente: - Verträge zwischen Hamburger Behörden und dem Unternehmen Cisco International Limited, die seit Unterzeichnung des Memorandum of Understanding vorbereitet oder geschlossen wurden. Dazu teilen wir Ihnen folgendes mit: - Die Hamburg Port Authority (HPA) hat nur Informationen vorliegen, die den Bereich des Hamburger Hafens betreffen – vor diesem Hintergrund haben wir Ihre Anfrage bezüglich des innerstädtischen Bereichs von Hamburg an Dataport weitergeleitet. - Verträge mit dem Unternehmen Cisco International Limited sind nach Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (MoU) von der HPA weder vorbereitet noch abgeschlossen worden. - Im Rahmen der smartPORT-Initiative der HPA wurde auf der Grundlage des MoU mit Beteiligung der Cisco International Limited das Projekt smartROAD durchgeführt. Im 2. Teil Ihres Auskunftsersuchens bitten Sie um Zusendung - eventuell vorhandene interne Gutachten, juristische Bewertungen (etwa Datenschutzkonzepte) und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang konkreter Projekte erstellt wurden. Im Zusammenhang mit dem Projekt smartROAD ist kein Datenschutzkonzept aufgestellt worden. In Hinblick auf weitere Dokumente befinden wir uns noch in der Abstimmung und müssen Sie bezüglich einer Antwort noch um voraussichtlich vier Wochen Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburg Port Authority
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 1.6.2018 bitten Sie im 2. Teil um Zusen…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Zusammenarbeit Hamburger Behörden mit Cisco Intl Ldt. [#30482]
Datum
2. August 2018 14:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 1.6.2018 bitten Sie im 2. Teil um Zusendung eventuell vorhandene interne Gutachten, juristische Bewertungen (etwa Datenschutzkonzepte) und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang konkreter Projekte erstellt wurden. Im Rahmen des Projekts smartROAD wurden folgende Dokumente erstellt - Projektabschlussbericht, - Evaluationsbericht (englisch), - Risikoanalyse, die wir Ihnen anliegend – mit Schwärzungen – zur Verfügung stellen. Gründe: I. 1. Die im Projektabschlussbericht wie auch im Evaluationsbericht zum Projekt smartROAD enthalten Angaben zu Personalaufwänden und Kosten wurden geschwärzt. Die Angaben beruhen nach Aussage der Beteiligten auf projektspezifische Konditionen, die nicht offenkundig und nur im Projekt zugänglich waren, und die auch nach Aussage der Firma Cisco nicht offenkundig werden sollen, um die Wettbewerbsposition des Unternehmens auf dem deutschen Markt nicht zu schmälern. 2. Gemäß § 7 Abs. (1) HmbTG sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, unterliegen der Informationspflicht nur, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt - § 7 Abs. (2) HmbTG. Im Rahmen der Abwägung war ausschlaggebend, dass die Firma Cisco ihr Geheimhaltungsinteresse bekundet und der Antragsteller sich in seinem Antrag grundsätzlich mit Schwärzungen einverstanden erklärt hat. II. 1. Die in der Risikoanalyse vorgenommenen Schwärzungen beziehen sich auf die Bedrohungsszenarien und die im Zuge der Risikobewertung umgesetzten, projektbezogenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die nach Angaben der Projektbeteiligten aus Sicherheitsgründen geheim zu halten sind. 2. Die Unterschrift als biometrisches Merkmal stellt ein personenbezogenes Datum dar und wurde geschwärzt. 3. Mit Blick auf künftige Projekte und Vorhaben überwiegt nach Abwägung hier das Geheimhaltungsinteresse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit bzw. des Antragstellers. Auf die Erhebung von Gebühren gemäß §13 HmbTG Abs. (4) bzw. der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) wird verzichtet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, erheben. Ergänzender Hinweis: Soweit Sie Fragen zum Projekt smartROAD oder anderen smartPORT-Projekten haben, können Sie sich gerne direkt an die Projektleiterin wenden: Dr. Phanthian Zuesongdham Tel.: +49 40 428 47 2290 <<E-Mail-Adresse>> Allerdings urlaubsbedingt erst ab dem 3.9.2018. Mit freundlichen Grüßen
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