Zusammenarbeit mit „brando“

Anfrage an: Potsdam-Mittelmark

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen der besseren Anerkennung und Zusammenarbeit der Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde die Firma „brando“ mit dem Design eines verbindenden Logos oder Konzeptes beauftragt.

Bitte senden Sie mir den Vertrag mit der Firma und sämtliche Unterlagen zu, welche zu dem ganzen Sachverhalt gehören.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Hannes Lück
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Potsdam-Mittelmark Details
Von
Hannes Lück
Betreff
Zusammenarbeit mit „brando“ [#144072]
Datum
20. Mai 2019 18:42
An
Potsdam-Mittelmark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Im Rahmen der besseren Anerkennung und Zusammenarbeit der Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde die Firma „brando“ mit dem Design eines verbindenden Logos oder Konzeptes beauftragt. Bitte senden Sie mir den Vertrag mit der Firma und sämtliche Unterlagen zu, welche zu dem ganzen Sachverhalt gehören. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannes Lück <<E-Mail-Adresse>>

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Potsdam-Mittelmark
Antw: Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Lück, Sie haben einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und um …
Von
Potsdam-Mittelmark
Betreff
Antw: Antrag auf Akteneinsicht
Datum
20. Juni 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Lück, Sie haben einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und um Zusendung des Vertrages mit der Firma brando und sämtlichen zugehörigen Unterlagen gebeten. Die Fa. brando hat sich an einem beschränkten Ausschreibungsverfahren beteiligt und die Ausschreibung gewonnen. Der Vertrag ergab sich aus dem durchgeführten Ausschreibungsverfahren. Gem. §§ 5, 6 AIG ist der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend zu bestimmen. Die Formulierung und sämtlichen zugehörigen Unterlagen ist nicht hinreichend bestimmt. Ich bitte hier um eine Präzisierung Ihres Antrages. Die Akteneinsicht erzeugt gem. § 4 AGS Gegühren für die Akteneinsicht sowie eventueller Kopien. Im Rahmen Ihres Antrages wurde vorausschauend die Fa. brando bereits beteiligt. Die Fa. brando beruft sich hier auf das Urheberrecht sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Diese müssen somit berücksichtigt werden. Das vom Landkreis mit Firma brando durchgeführte Verfahren ist zudem noch nicht abgeschlossen, hier ist somit die Einsichtnahme von aktuellen Unterlagen nicht möglich. Nach dem jetzigen Verfahrensstand können somit lediglich die Unterlagen, welche in der beschränkten Ausschreibung herausgegeben wurden, eingesehen werden. Gerne können wir uns aber in einem gemeinsamen Termin über ihre konkreten Anfagen unterhalten. Vielleicht können wir dann auch Themen erörtern, ohne dass eine, ggfs mit Gebühren versehene Akteneinsicht erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob und ggfs. wann Sie einen Termin mit uns wahrnehmen möchten. Freundliche Grüße