Zusammenarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V.

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Informationen über die Zusammenarbeit mit dem Verein https://www.liebewenduwillst.de/, im speziellen des Fachbereichs LSBTI
- alle Informationen über die Beendigung des Präventionsarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V.
- alle Informationen über die Überprüfung der aktuellen Vorwürfe gegen den Verein Liebe wen du willst e.V.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V. [#238296]
Datum
20. Januar 2022 16:58
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Informationen über die Zusammenarbeit mit dem Verein https://www.liebewenduwillst.de/, im speziellen des Fachbereichs LSBTI - alle Informationen über die Beendigung des Präventionsarbeit mit dem Verein Liebe wen du willst e.V. - alle Informationen über die Überprüfung der aktuellen Vorwürfe gegen den Verein Liebe wen du willst e.V. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238296/
Landeskriminalamt Berlin
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen IFG 12.22 Sehr Antra…
Von
Landeskriminalamt Berlin
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen IFG 12.22
Datum
21. Januar 2022 09:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,8 KB


Sehr Antragsteller/in ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 22.Februar 2022 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen IFG 12.22 [#2382…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen IFG 12.22 [#238296]
Datum
21. Januar 2022 20:17
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte sie mir etwaige Bescheide oder die Bereitstellung von Informationen mit auf elektronischem Weg per E-mail mitzuteilen. Zudem bitte ich sie mir vorab mitzuteilen, ob Kosten für diese Auskunft anfallen. An der 30-tägigen Frist hat sich meiner Auffassung nach nichts geändert. Ich bitte um eine zügige Auskunft Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Berlin
AW: [extern] AW: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen I…
Von
Landeskriminalamt Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.01.2022 (#238296), Aktenzeichen IFG 12.22 [#238296]
Datum
24. Januar 2022 05:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie bereits in meiner E-Mail vom 21.01.2022 mitgeteilt, sind die Angaben erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Bei der von mir gesetzten Frist muss es leider verbleiben. Sollte Ihre Anschrift bis dahin nicht vorliegen, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Freundliche Grüße
Landeskriminalamt Berlin
Eingangsbestätigung
Von
Landeskriminalamt Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
703,3 KB

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Landeskriminalamt Berlin
Widerspruch - keine Informationen vorhanden - Es gab nie eine Zusammenarbeit! - Aufforderung der Entfernung der Po…
Von
Landeskriminalamt Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch - keine Informationen vorhanden
Datum
12. Februar 2022
Status
1,0 MB
- Es gab nie eine Zusammenarbeit! - Aufforderung der Entfernung der Polizei Berlin von der Homepage ist erfolgt - keine Informationen über die aktuellen Vorwürfe - Ablehnung des Antrags, da keine Informationen vorhanden