Zusammenarbeit mit der Ukraine

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Unterlagen seit 2013, die die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Kulturministerium oder weiteren staatlichen sowie nichtstaatlichen Stellen der Ukraine betreffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
  • Kosten dieser Information:
    67,50 Euro
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenarbeit mit der Ukraine [#17330]
Datum
17. Juli 2016 16:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen seit 2013, die die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Kulturministerium oder weiteren staatlichen sowie nichtstaatlichen Stellen der Ukraine betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.07.2016, Vg. 155-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.07.2016, Vg. 155-2016
Datum
9. August 2016 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.07.2016, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte gestatten Sie dazu folgenden Hinweis: Eine erste Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass von Ihrer Anfrage aufgrund der umfassten Zeitspanne und des nicht konkretisierten Themenbereichs eine sehr große Anzahl von Aktenvorgängen umfasst ist. Daher erscheint eine Bearbeitung gerade auch im Hinblick auf den anfallenden Verwaltungsaufwand und die entstehenden Gebühren derzeit nicht sinnvoll möglich. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zu präzisieren bzw. einzugrenzen, um den Informationszugang effizienter und kostengünstiger ermöglichen zu können. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihren Anträgen bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebenen Vorgangsnummern an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.07.2016, Vg. 155-2016 [#17330] Sehr geehrte Damen und…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.07.2016, Vg. 155-2016 [#17330]
Datum
20. August 2016 09:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie bitten darum meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit mit der Ukraine“ vom 17.07.2016 (#17330) zu konkretisieren. Der Themenbereich lässt sich leider nicht weiter eingrenzen; jedoch können Sie zunächst davon ausgehen, dass vom Antrag nur die Korrespondenz mit oder über die folgenden Institutionen der Ukraine umfasst ist: 1) Ukraine Crisis Media Center 2) Ukrainian information ministry (Ministerium für Informationspolitik) 3) Ministerium für besetzte Gebiete und Binnenflüchtlinge 4) Innenministerium 5) Ministerium für Kultur 6) Justizministerium Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage, Vg.155-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsf…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage, Vg.155-2016
Datum
7. September 2016 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verzögert sich. Grund ist die noch andauernde Abstimmung mit der Botschaft in Kiew. Ich bedauere dies, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage, Vg.155-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit B…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage, Vg.155-2016
Datum
20. September 2016 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zusa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
6. Oktober 2016 07:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit mit der Ukraine“ vom 17.07.2016 (#17330) teile ich mit: die personenbezogenen Daten von Dritten können zunächst geschwärzt werden. Ich behalte mir jedoch vor, für die journalistische Aufarbeitung der Personenverflechtungen in einer späteren Anfrage erneut danach zu fragen. Insofern bitte ich um Sperrung der relevanten Aktenteile. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informat…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
13. Oktober 2016 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.07. und 20.08.2016 und den bisherigen Schriftwechsel teile ich Ihnen mit, dass es sich aufgrund des erforderlichen Verwaltungsaufwands zur Herausgabe der erbetenen Informationen bei dieser Anfrage nicht um eine einfache, gebührenfreie Auskunft handelt. Zur Anwendung wird daher der Gebührentatbestand des Teils A, Nr. 2.2 IFGGebV kommen. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage muss voraussichtlich ein Verwaltungsaufwand in Höhe von einer 1 Arbeitsstunde eines Mitarbeiters des höheren Dienstes à 60,00 € sowie einer 1 Arbeitsstunde eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes à 45,00 € in Ansatz gebracht werden. Die tatsächlich auf die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendete Arbeitszeit von mehreren Mitarbeitern des Auswärtigen Amts wird diesen Ansatz nach hiesiger Erfahrung deutlich überschreiten. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass die Gebührenerhebung nicht kostendeckend erfolgen soll. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
13. Oktober 2016 22:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusammenarbeit mit der Ukraine“ vom 17.07.2016 (#17330) wird trotz der Gebühren aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
26. Oktober 2016 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts nebst Anlagen mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 20.09.2016 gaben Sie …
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
26. Oktober 2016 18:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 20.09.2016 gaben Sie einen Umfang von "ca. 100 Seiten" an. Herausgegeben haben Sie jedoch nur jeweils 29 Seiten. Bevor ich beim Verwaltungsgericht eine diesbezügliche Klage einlege, fordere ich Sie hiermit auf, mir die fehlenden Unterlagen zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier liegt ein …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: IFG-Anfrage, Vg.155-2016 [#17330]
Datum
27. Oktober 2016 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier liegt ein Mißverständnis vor, da die Botschaft Kiew die Unterlagen zweimal ausdrucken und bearbeiten mußte (einmal als Rohform und einmal in geschwärzter Form). So kommt man dann auf eine ungefähre Seitenzahl von 100 Seiten (bzw. 116 Seiten). Im übrigen beruhte die Ihnen gegenüber genannte Seitenzahl auf einer vollkommen unverbindlichen Grobschätzung. Der Schwerpunkt liegt bei der Prüfung des Inhalts des herausgegebenen Materials. In keinem Fall wurden Ihnen Seiten vorenthalten. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen