Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko von Covid-19 durch vollständig geimpfte Personen oder Personen die bereits Coronav. SARS-CoV-2-IgG Antikörper nach einer Infektion besitzen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde nicht beantwortet. Die angefragten Informationen wurden aber zwischenzeitlich durch die Begründung des Entwurfs zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung–SchAusnahmV an anderer Stelle veröffentlicht. Die wesentlichen Informationen finden sich dort in der Begründung zu §2 Abschnitt 5.

Folglich wurde die Anfrage zurückgezogen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Karl Beer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenfassung …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Karl Beer
Betreff
Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen [#217656]
Datum
7. April 2021 13:31
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko von Covid-19 durch vollständig geimpfte Personen oder Personen die bereits Coronav. SARS-CoV-2-IgG Antikörper nach einer Infektion besitzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Beer Anfragenr: 217656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217656/
Mit freundlichen Grüßen Karl Beer
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.04.2021 Sehr geehrter Herr Beer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.04.2021
Datum
15. April 2021 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152 Sehr geehrte…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152
Datum
6. Mai 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beer, hinsichtlich Ihres o. g. Antrages auf Informationszugang bitten wir Sie gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG um Begründung Ihres Antrages. Dies ist erforderlich, wenn der Antrag sich auf Daten Dritter im Sinne von § 5 Absatz 1 und 2 IFG bezieht. Die von Ihnen angefragten Informationen beinhalten personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Absatz 1 IFG. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152. Mit freundlichen Grüßen

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Karl Beer
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152 [#217656…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Karl Beer
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0152 [#217656]
Datum
6. Mai 2021 13:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da in der Begründung zu §2 Nummer 5 des Verordnungsentwurfes der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung–SchAusnahmV die gesuchten Informationen enthalten sind, zieh ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Karl Beer Anfragenr: 217656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217656/