Zusammenhang von Asylverfahren und Strafverfahren

Werden Strafverfahren und Asylverfahren von Flüchtlingen getrennt behandelt oder hat ein Strafverfahren gegen einen Flüchtling Auswirkungen auf dessen Asylantrag? Unter welchen Umständen gilt das und warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden Strafverf…
An Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenhang von Asylverfahren und Strafverfahren [#11560]
Datum
7. Oktober 2015 11:55
An
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden Strafverfahren und Asylverfahren von Flüchtlingen getrennt behandelt oder hat ein Strafverfahren gegen einen Flüchtling Auswirkungen auf dessen Asylantrag? Unter welchen Umständen gilt das und warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihre Fragen nicht durch die Ausländerbehörde d…
Von
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Betreff
WG: Zusammenhang von Asylverfahren und Strafverfahren [#11560]
Datum
8. Oktober 2015 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Da Ihre Fragen nicht durch die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Erfurt zu beantworten sind, bitte ich Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge in Verbindung zu setzen. Sie erreichen die Kollegen der dortigen Pressestelle unter: http://www.bamf.de/DE/Service/Top/Presse/presse-node.html Pressestelle Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Telefon: +49 911 943-4646 Telefax: +49 911 943-4699 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen