Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Schnelltest

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dieser Vielzahl von Schnelltests und der immer noch hohen Inzidenzen?

PCR Tests werden in ihrer Anzahl jede Woche an das RKI gemeldet.
Haben Sie auch Informationen über de Anzahl der wöchentlich durchgeführten Schnelltests, die eine Vorauswahl für die positiven PCR Tests darstellen?

Die Zahl der Hospitalisierten hat sich im Vergleich zur ersten Welle knapp verdoppelt, die Zahl der positiven PCR Tests zur Zeit der Weihnachszeit auf das Fünffache.
Auch wenn die Bundesregierung nicht nur den Inzidenz Wert als Richtlinie sieht
sondern auch die Reproduktionszahl, ist doch die Basis für die Berechnung des R Wert, die täglichen Fallzahlen.

Wenn Schnelltest in der nächsten Zeit für alle Bürger in unendlicher Zahl frei zur Verfügung stehen,
werden die positiven Ergebnisse dieser Tests durch den PCR Test bestätigt und die Fallzahlen werden sich wieder erhöhen.
Und auch Geimpfte werden in einer Vielzahl zu positiven Fällen, da der Impfstoff nicht vor dem Virus schützt sonder vor einem schlimmen Verlauf der Krankheit.

Ist es dann Richtig, Inzidenzen von 50 oder 35 festzulegen, wenn diese Zahlen manipulierbar und nicht aussagekräftig sind?

Wäre es nicht besser, symthomatische Erkrankungen auf Grund von SARS Cov 2 oder die Zahl der Hospitalisierten als Maß für Maßnahmen zu Grunde zu legen?

Mit freundlichem Gruß

Uwe Braatz

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Uwe Braatz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehen Sie einen …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Uwe Braatz
Betreff
Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Schnelltest [#213238]
Datum
20. Februar 2021 09:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dieser Vielzahl von Schnelltests und der immer noch hohen Inzidenzen? PCR Tests werden in ihrer Anzahl jede Woche an das RKI gemeldet. Haben Sie auch Informationen über de Anzahl der wöchentlich durchgeführten Schnelltests, die eine Vorauswahl für die positiven PCR Tests darstellen? Die Zahl der Hospitalisierten hat sich im Vergleich zur ersten Welle knapp verdoppelt, die Zahl der positiven PCR Tests zur Zeit der Weihnachszeit auf das Fünffache. Auch wenn die Bundesregierung nicht nur den Inzidenz Wert als Richtlinie sieht sondern auch die Reproduktionszahl, ist doch die Basis für die Berechnung des R Wert, die täglichen Fallzahlen. Wenn Schnelltest in der nächsten Zeit für alle Bürger in unendlicher Zahl frei zur Verfügung stehen, werden die positiven Ergebnisse dieser Tests durch den PCR Test bestätigt und die Fallzahlen werden sich wieder erhöhen. Und auch Geimpfte werden in einer Vielzahl zu positiven Fällen, da der Impfstoff nicht vor dem Virus schützt sonder vor einem schlimmen Verlauf der Krankheit. Ist es dann Richtig, Inzidenzen von 50 oder 35 festzulegen, wenn diese Zahlen manipulierbar und nicht aussagekräftig sind? Wäre es nicht besser, symthomatische Erkrankungen auf Grund von SARS Cov 2 oder die Zahl der Hospitalisierten als Maß für Maßnahmen zu Grunde zu legen? Mit freundlichem Gruß Uwe Braatz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Braatz Anfragenr: 213238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213238/ Postanschrift Uwe Braatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Braatz
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Braatz, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Schnelltest [#213238]
Datum
22. Februar 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Braatz, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Braatz, für die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen zur V…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Schnelltest [#213238]
Datum
25. Februar 2021 11:20
Status
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Braatz, für die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 oder anderer übertragbarer Krankheiten oder den Verzicht auf solche Maßnahmen ist eine Gesamtbetrachtung der Schwere und Entwicklung des Infektionsgeschehens, der aktuellen medizinischen Versorgungssituation wie auch der gesamtgesellschaftlichen Situation und der Interessen der von den Maßnahmen betroffenen Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträgern erforderlich. Entscheidungen über Maßnahmen sind von den Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen und ggf. anzupassen. Bei ihren Beschlüssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wägen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Voraussetzungen und Folgewirkungen der vereinbarten Maßnahmen stets sorgfältig ab. Dies schließt die sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen mit ein. Die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz als auch deren Aus- und Durchführung fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Kriterien, die in die Risikobewertung der Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung miteinfließen, finden Sie detailliert auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…. Zudem verweise ich auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…. Informationen zur nationalen Teststrategie finden Sie auf folgenden Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministeriu… https://www.zusammengegencorona.de/ Mit freundlichen Grüßen