Zusammenschluss civitec 2018 plus und Regio IT GmbH
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sankt Augustin vom 09.07.2019 wurde unter dem Tagesordnungspunkt "N 5" das Thema "civitec 2018 plus" behandelt. Ein gleichlautendes Thema wurde in vielen Städten des Rhein-Sieg-Kreises behandelt. Ein Blick in das Ratsinformationssystem von Lohmar verriet, dass sich hinter diesem Begriff die Fusion des Zweckverbandes civitec mit der Regio IT GmbH aus Aachen verbirgt, also ein Zusammenschluss von EDV-Dienstleistern, der folgende Fragen aufwirft:
1) Ist diese Annahme so korrekt?
2) Warum soll die EDV an eine GmbH gegeben werden? Was bedeutet dies für die Verwaltung?
3) Die Vergabe von Aufgaben an eine GmbH führt zu Rechnungen, welche Mehrwertsteuer enthalten, während ein Zweckverband (mindestens für ein weiteres Jahr) umsatzsteuerbefreit ist. Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Mehrwertsteuer noch nicht entgültig entschieden. Laut Webseite des Zweckverbands wurden im Jahr 2017 rund 29 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Dies bedeutet doch, dass rund 5 Millionen Euro jährlich an Mehrwertsteuer anfallen würden. Wieso hat die Verwaltung trotzdem diesen Weg gewählt? Ist durch die Fusion eine Reduzierung der Preise in einem vergleichbaren Volumen zu erwarten?
Bitte senden Sie mir Antworten zu diesen Fragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Oktober 2019
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3. Dezember 2019
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