Zusammensetztung Prüfungsausschüsse mündliche Prüfung 1. jurs. Staatsexamen

Übersicht aus der ersichtlich ist, wie viele Prüfungsausschüsse in den letzten acht Durchgängen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg gebildet wurden, wie viele dieser Ausschüsse ausschließlich aus Prüfern bestanden, wie viele Prüferinnen es gab und in wie vielen Fällen eine Prüferin den Vorsitz eines Prüfungsausschusses inne hatte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht aus der…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetztung Prüfungsausschüsse mündliche Prüfung 1. jurs. Staatsexamen [#194138]
Datum
2. August 2020 21:56
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht aus der ersichtlich ist, wie viele Prüfungsausschüsse in den letzten acht Durchgängen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg gebildet wurden, wie viele dieser Ausschüsse ausschließlich aus Prüfern bestanden, wie viele Prüferinnen es gab und in wie vielen Fällen eine Prüferin den Vorsitz eines Prüfungsausschusses inne hatte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194138/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 2. August 2020
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. August 2020
Datum
17. August 2020
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Widerspruch vom 28. August 2020, hier eingegangen am 29. August 2020
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 28. August 2020, hier eingegangen am 29. August 2020
Datum
23. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen