Zusammensetzung der Arbeitslosenquote und Bemühungen des BfA jene zu verringern

1. Ich bitte um Aufklärung bei der Zusammensetzung der von eurer Institution veröffentlichter Arbeitslosenquote in den Jahren 2007 bis 2018.
2. Zudem bitte die Bemühungen, welcher das BfA auf sich nimmt, um die Arbeitslosigkeit zu verringern.
Steht der Aufwand mit den Ergebnissen in einem guten Verhältnis?
3. Wie viele Bürger sind in Deutschland selbstständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte um Auf…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetzung der Arbeitslosenquote und Bemühungen des BfA jene zu verringern [#152882]
Datum
28. Juni 2019 18:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um Aufklärung bei der Zusammensetzung der von eurer Institution veröffentlichter Arbeitslosenquote in den Jahren 2007 bis 2018. 2. Zudem bitte die Bemühungen, welcher das BfA auf sich nimmt, um die Arbeitslosigkeit zu verringern. Steht der Aufwand mit den Ergebnissen in einem guten Verhältnis? 3. Wie viele Bürger sind in Deutschland selbstständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und Ihr Interesse …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Zusammensetzung der Arbeitslosenquote und Bemühungen des BfA jene zu verringern [#152882]
Datum
8. Juli 2019 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und Ihr Interesse an den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. 1. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in ihrem Internetangebot detaillierte statistische Informationen. Die monatlichen Arbeitslosenzahlen können Sie unter folgendem link bis 2009 einsehen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeitslose/Arbeitslose-Nav.html 2. Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch III und ist eine der Trägerinnen der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Dazu gehören vielfältige Maßnahmen und Leistungen der Arbeitsförderung. Einen Überblick dazu können Sie sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de<http://www.arbeitsagentur.de> verschaffen. 3. Die Beschäftigungsquote wird ebenfalls auf der Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Auf Grundlage der Meldungen nach § 28 a SGB IV ist eine Statistik der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der geringfügig Beschäftigten zu führen. Für eine Statistik darüber wie viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland selbständig i.S.v. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, besteht somit keine Datengrundlage. https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-Nav.html Mit freundlichen Grüßen