Zusammensetzung der Sachkosten gem. §23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Lübeck erhalten Tagespflegepersonen eine Sachkostenpauschale von derzeit 1,69 € pro Betreuungsstunde und Kind für die Betreuung von Tageskindern in der Wohnung der Kindertagespflegeperson bzw. in eigens dafür angemieteten Räumen. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, indem Sie mir die berücksichtigten Einzelpositionen und den ´jeweils dafür angesetzten Betrag mitteilen.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2018
  • Frist
    3. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Lübeck erhalten Tagespflegepersonen eine Sa…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammensetzung der Sachkosten gem. §23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII [#33253]
Datum
3. September 2018 19:08
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Lübeck erhalten Tagespflegepersonen eine Sachkostenpauschale von derzeit 1,69 € pro Betreuungsstunde und Kind für die Betreuung von Tageskindern in der Wohnung der Kindertagespflegeperson bzw. in eigens dafür angemieteten Räumen. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, indem Sie mir die berücksichtigten Einzelpositionen und den ´jeweils dafür angesetzten Betrag mitteilen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 03.09.2018. Sie begehren Infor…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Zusammensetzung der Sachkosten gem. §23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII [#33253]
Datum
4. September 2018 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 03.09.2018. Sie begehren Informationen nach dem Informationszugangsgesetz-Schleswig-Holstein. Danke für die Übermittlung Ihrer Adresse, damit können wir bestätigen, dass Sie zu dem in § 3 IZG-SH genannten Personenkreis gehören. Ich habe Ihr Schreiben mit der Bitte um Prüfung und inhaltliche Beantwortung an den zuständigen Bereich Fachbereichsdienste, des Fachbereichs Kultur und Bildung übermittelt. Sie werden direkt von dort weitere Antwort erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld und um Ihr Verständnis für dieses Vorgehen. Ich werde mir vom Ergebnis der Prüfung berichten lassen. Mit besten Grüßen

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Hansestadt Lübeck
Auskunft nach dem IZG SH
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IZG SH
Datum
2. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB