Zusammensetzung der sog. PMK Gewaltdelikte

ich bitte um Erklärung wie sich die sog. PMK Gewaltdelikte zusammen stellen, denn auf Seite 4 des Berichts des BMI zu "PMK 2018 - Bundesweite Fallzahlen" weisen sie eine deutliche höhere Zahl für linksmotivierte als rechtsmotivierte Gewaltdelikte aus. Nach eigener Angabe sind das hauptsächlich Körperverletzungen (Seite 5), allerdings sieht man an den Fallzahlen darunter, dass rechtsmotivierte Gewaltdelikte knapp doppelt so häufig vorkommen wie linksmotivierte.

Daher stellt sich die Frage, welche Delikte hier noch als Gewaltdelikte gewertet werden und in welcher Höhe diese im Zeitraum 2009-2018 vorkommen?

Aus den Angaben im Bericht ergibt sich diese Info leider nicht. Da widersprechen die Fallzahlen (Seite 5) der veröffentlichten Grafik auf Seite 4. Ich bitte daher um Aufklärung.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/pmk-2018.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
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Roland Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte u…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Roland Schneider
Betreff
Zusammensetzung der sog. PMK Gewaltdelikte [#148517]
Datum
4. Juni 2019 19:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Erklärung wie sich die sog. PMK Gewaltdelikte zusammen stellen, denn auf Seite 4 des Berichts des BMI zu "PMK 2018 - Bundesweite Fallzahlen" weisen sie eine deutliche höhere Zahl für linksmotivierte als rechtsmotivierte Gewaltdelikte aus. Nach eigener Angabe sind das hauptsächlich Körperverletzungen (Seite 5), allerdings sieht man an den Fallzahlen darunter, dass rechtsmotivierte Gewaltdelikte knapp doppelt so häufig vorkommen wie linksmotivierte. Daher stellt sich die Frage, welche Delikte hier noch als Gewaltdelikte gewertet werden und in welcher Höhe diese im Zeitraum 2009-2018 vorkommen? Aus den Angaben im Bericht ergibt sich diese Info leider nicht. Da widersprechen die Fallzahlen (Seite 5) der veröffentlichten Grafik auf Seite 4. Ich bitte daher um Aufklärung. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/pmk-2018.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Schneider <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Roland Schneider

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12007/1#1 - Schneider, Roland Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 05.06.2019,…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
190605, Schneider, Roland, Zusammensetzung der sog. PMK Gewaltdelikte
Datum
19. Juni 2019 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12007/1#1 - Schneider, Roland Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 05.06.2019, mit der Sie um Erklärung bitten, wie sich die sog. PMK Gewaltdelikte zusammenstellen. Sowohl die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) als auch der Bericht zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) für die Bundesrepublik Deutschland werden vom Bundeskriminalamt (BKA) auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt. Deshalb bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an das BKA zu wenden. Hier finden Sie die Kontaktdaten des BKA, u. a. mit einem elektronischen Kontaktformular: [https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Kontaktinformationen/Buergerkontakt/buergerkontakt_node.html](https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Kontaktinformationen/Buergerkontakt/buergerkontakt_node.html) Ich bitte um Ihr Verständnis, aber das ist der schnellste Weg, Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten. Die bisher eingetretene Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Zuschrift bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen