Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen


alle bisherigen Verordnungen zur Anpassung des Betrags zur
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik bzw. gleichbedeutende Regelungen.

Übersetzt in eine dem Bürger verständliche Formulierung:
Oben genannte Finanzierung
= in der Höhe unbegrenzte Zusatzbeiträge für alle Beitragszahler in gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (ehemals Krankenversichertenkarte) und zur Anbindung der IT-Systeme aller Beteiligten im Gesundheitswesen an ein zentrales IT-Netz.

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle bisherigen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426]
Datum
2. Juli 2015 07:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle bisherigen Verordnungen zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik bzw. gleichbedeutende Regelungen. Übersetzt in eine dem Bürger verständliche Formulierung: Oben genannte Finanzierung = in der Höhe unbegrenzte Zusatzbeiträge für alle Beitragszahler in gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (ehemals Krankenversichertenkarte) und zur Anbindung der IT-Systeme aller Beteiligten im Gesundheitswesen an ein zentrales IT-Netz. Senden Sie mir diese Dokumente bitte in elektronischer Form zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Di…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: [IVBV] FW: Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426]
Datum
2. Juli 2015 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern. - Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03 Mit freundlichem Gruß Cathrin Junck Kommunikationscenter im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Weitere Informationsangebote: <<E-Mail-Adresse>> Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Fax 030 340 60 66 07 - E-Mail <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: <<E-Mail-Adresse>> Gesundheitspolitische Informationen Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_Infoblätter Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern: <<E-Mail-Adresse>> Internet Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. The information provided in this e-mail is confidential and is for the sole use of the recipient(s). It may not be disclosed, copied or distributed in any form without the obtained permission in writing of the sender and to the extent that it is passed on care must be taken to ensure that this is in a form which accurately reflects the information presented here. While the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no warranty and representation is given to this effect and no responsibility can be accepted by the sender to any end users for any action on the basis of the information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail. ------------------------------------------- From: Kevin <<E-Mail-Adresse>> Sent: Donnerstag, 2. Juli 2015 07:50:38 To: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426] Auto forwarded by a Rule Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle bisherigen Verordnungen zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik bzw. gleichbedeutende Regelungen. Übersetzt in eine dem Bürger verständliche Formulierung: Oben genannte Finanzierung = in der Höhe unbegrenzte Zusatzbeiträge für alle Beitragszahler in gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (ehemals Krankenversichertenkarte) und zur Anbindung der IT-Systeme aller Beteiligten im Gesundheitswesen an ein zentrales IT-Netz. Senden Sie mir diese Dokumente bitte in elektronischer Form zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Z 17-53/93 Sehr geehrter Herr Müller, Ihr unten stehender Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearbe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: [IVBV] FW: Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426]
Datum
2. Juli 2015 15:13
Status
Warte auf Antwort
Z 17-53/93 Sehr geehrter Herr Müller, Ihr unten stehender Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller, anbei sende ich Ihnen wie gewünscht per E-Mail einen Bescheid inklusive Anlage zu Ih…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: [IVBV] FW: Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426]
Datum
16. Juli 2015 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anbei sende ich Ihnen wie gewünscht per E-Mail einen Bescheid inklusive Anlage zu Ihrer unten stehenden Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,