Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
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Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern.
- Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02
- Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03
Mit freundlichem Gruß
Cathrin Junck
Kommunikationscenter im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit
Weitere Informationsangebote:
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Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:
- Fax 030 340 60 66 07
- E-Mail
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- Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08
- Gebärdentelefon / Video over IP
Zieladresse für Ihr Endgerät:
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Gesundheitspolitische Informationen
Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt.
Kostenloses Abonnement unter:
www.bmg-gp.de
GP_aktuell
Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren.
Kostenloses Abonnement unter:
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GP_Infoblätter
Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden.
Kostenloses Abonnement unter:
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Publikationsverzeichnis
Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern:
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Internet
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter:
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From: Kevin
<<E-Mail-Adresse>>
Sent: Donnerstag, 2. Juli 2015 07:50:38
To:
<<E-Mail-Adresse>>
Subject: Zusatzkosten der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Vernetzung im Gesundheitswesen [#10426] Auto forwarded by a Rule
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle bisherigen Verordnungen zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik bzw. gleichbedeutende Regelungen.
Übersetzt in eine dem Bürger verständliche Formulierung:
Oben genannte Finanzierung
= in der Höhe unbegrenzte Zusatzbeiträge für alle Beitragszahler in gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte (ehemals Krankenversichertenkarte) und zur Anbindung der IT-Systeme aller Beteiligten im Gesundheitswesen an ein zentrales IT-Netz.
Senden Sie mir diese Dokumente bitte in elektronischer Form zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,