Zusätzliche Impfdosen - Wo gibt es eine entsprechende Liste der Arztpraxen, die diese Dosen bekommen??

Bitte senden Sie mir eine Liste der Arztpraxen zu, es sollen ja 30 im Rhein-Sieg-Kreis sein, die diese zusätzlichen Dosen an ab 60-jährige verimpfen. Damit man dort einen Termin vereinbaren kann. Da dies zum Ärger vieler Bürger nicht im Impfzentrum St. Augustin angeboten wird.
Viel Dank für ein zügige Rückmeldung.

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  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusätzliche Impfdosen - Wo gibt es eine entsprechende Liste der Arztpraxen, die diese Dosen bekommen?? [#217530]
Datum
6. April 2021 15:03
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Liste der Arztpraxen zu, es sollen ja 30 im Rhein-Sieg-Kreis sein, die diese zusätzlichen Dosen an ab 60-jährige verimpfen. Damit man dort einen Termin vereinbaren kann. Da dies zum Ärger vieler Bürger nicht im Impfzentrum St. Augustin angeboten wird. Viel Dank für ein zügige Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in vom Grundsatz her ist es zutreffend, dass ab dem 06.04.2021 auch Hausarztpraxen Impfungen g…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Zusätzliche Impfdosen - Wo gibt es eine entsprechende Liste der Arztpraxen, die diese Dosen bekommen?? [#217530]
Datum
6. April 2021 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vom Grundsatz her ist es zutreffend, dass ab dem 06.04.2021 auch Hausarztpraxen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Bitte wenden sie sich daher an Ihren Hausarzt. Sofern Sie einen Hausarzt außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises haben, so hat dieser die Möglichkeit, Sie an eine Praxis im Rhein-Sieg-Kreis zu vermitteln. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich auch eigeninitiativ an eine Praxis im Rhein-Sieg-Kreis zu wenden. Bitte haben sie jedoch Verständnis dafür, dass derzeit viele Impfwillige bei den Hausärzten vorstellig werden, jedoch erst nach und nach ausreichend Impfdosen zu Verfügung stehen werden. Bei den zusätzlichen Impfdosen AstraZeneca, die aktuell im Rhein-Sieg-Kreis über Hausarztpraxen verimpft werden können, handelt es sich um ein einmaliges Son-derkontingent des Landes, welches lediglich in einer Relation von ca. 1:10 für Impfwillige zur Verfügung steht. Wir sind zuversichtlich, dass im Laufe des 2. Quartals eine deutliche Entspannung eintritt. Die Menge an Impfstoff wird sukzessive steigen. ____________________________________ Lore Topal Vorzimmer Amtsleitung Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Telefon 02241 13-2500 Telefax 02241 13-3082 <<E-Mail-Adresse>>