Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland

Sehr geehrter Herr Dierkes,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie freundlich um eine Eingangsbetätigung, möglichst zügige Bearbeitung meines Antrages und um Rücksprache (Kooperationsprinzip) falls Sie Unklarheiten oder Gründe sehen welche gegen einen Informationszugang stehen könnten (§ 25 VwVfG).

I. Antrag nach dem UIG(IFG) (ausschließlich kostenfrei[1]), auch kostenfrei für Auslagen:

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG NRW(UIG NRW)),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):

a) Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland (AKW), wie bereits veröffentlicht.
b) Informationen für Hilfskräfte i.S. §§ 113, 114 Strahlenschutzgesetz.

Der Zusatzplan war bereit unter [2] bis vor ca. 2 Jahren digital frei im Internet verfügbar. Daher sollte der Informationszugang kurzfristig möglich sein, gegebenfalls ohne Abwarten einer Entscheidung über oder Bearbeitung von Punkt b.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

[1] Der/Die Anträge nach UIG(IFG) ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist,
2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten (auch für Gebühren und Auslagen nach UIG) für eine vollständige Kostenfreiheit.

[2]
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Ordnungsamt/Aufgaben%20&%20Dienstleistungen/Rettungsdienst,%20Feuerschutz,%20Gefahrenabwehr/Gefahrenabwehr/Notfallplan%20Kernkraftwerk%20Emsland/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
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Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie freundlich um eine Eingangsbetät…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
Robert Michel
Betreff
Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland [#26281]
Datum
26. Januar 2018 11:55
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie freundlich um eine Eingangsbetätigung, möglichst zügige Bearbeitung meines Antrages und um Rücksprache (Kooperationsprinzip) falls Sie Unklarheiten oder Gründe sehen welche gegen einen Informationszugang stehen könnten (§ 25 VwVfG). I. Antrag nach dem UIG(IFG) (ausschließlich kostenfrei[1]), auch kostenfrei für Auslagen: ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG NRW(UIG NRW)),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland (AKW), wie bereits veröffentlicht. b) Informationen für Hilfskräfte i.S. §§ 113, 114 Strahlenschutzgesetz. Der Zusatzplan war bereit unter [2] bis vor ca. 2 Jahren digital frei im Internet verfügbar. Daher sollte der Informationszugang kurzfristig möglich sein, gegebenfalls ohne Abwarten einer Entscheidung über oder Bearbeitung von Punkt b. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach UIG(IFG) ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist, 2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten (auch für Gebühren und Auslagen nach UIG) für eine vollständige Kostenfreiheit. [2] https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Ordnungsamt/Aufgaben%20&%20Dienstleistungen/Rettungsdienst,%20Feuerschutz,%20Gefahrenabwehr/Gefahrenabwehr/Notfallplan%20Kernkraftwerk%20Emsland/ Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> kurze Hinweise als Nachtrag: 1.) UIG NRW Das UIG (NRW) scheint hier vor dem I…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland [#26281]
Datum
26. Januar 2018 13:31
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> kurze Hinweise als Nachtrag: 1.) UIG NRW Das UIG (NRW) scheint hier vor dem IFG (NRW) vorrangig zu sein, s.hierzu: a) Stadt Düsseldorf: https://fragdenstaat.de/files/foi/78485/171117AntwMichelIFG-Anfrage_geschwaerzt.pdf b) LDI Saarbrücken: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-katastrophenschutzplane-die-bei-nukleare-storfallen-angewendet-werden-konnten-4/#nachricht-81082 c) Die LDI NRW und Ihre IFG Mitarbeiterinnen unterstützen auch Behörden: https://www.ldi.nrw.de 2.) Bei Punkt a kann gerne ein Vorblatt in der Art "Hinweis, Plan seit ... veraltet, aktueller in Überarbeitung" angefügt werden. 3.) Zur aktuellen Arbeitsversion werde ich wohl in den nächsten Wochen noch einen separten Informationszugangsantrag stellen, da er nicht erst in Monaten zum Einsatz kommen soll, sondern bereits heute zur Hand genommen würde, falls jetzt eine Wolke käme. Somit ist er bereits heute für eine Amtshandlung mit Aussenwirkung bestimmt. Die Idee mit Hinweis als Vorblatt ist hierzu nicht strategisch gedacht, sondern rein als Anregung für sie mit Kennzeichnung, der Öffentlichkeit zu kennzeichnen, dass er aktuell nicht dem Stand der Dinge entspricht. 4.) Vielleicht lesenswert für Sie zu meiner Motivation und Argumenten möchte ich sie auf mein Schreiben an die Stadt Düsseldof: https://fragdenstaat.de/files/foi/78752/robertmichel_20171123_dusseldorf_ifg_katastrophenschutzplane-fds24958.pdf und Saarbrücken hinweisen: https://fragdenstaat.de/files/foi/81385/michel-fds25549-saarbrucken-20180115-antwort-zu-20180112.pdf In diesem Kontext möchte ich Ihre Verwaltungspraxis, Ihren Plan im September 2012 frei ins Internet zu stellen ausdrücklich würdigen. Es braucht einen Kulturwechsel in unserer Gesellschaft für mehr Sicherheit. Dies sieht auch das BBK so: ---- Zwischen der Politik und den Behörden, den privaten Betreibern Kritischer Infrastrukturen und Bürgern bedarf es einer intensiven Kommunikation der Erkenntnisse über bestehende Risiken und mögliche Maßnahmen zum angemessenen Umgang mit denselben. In diese Risikokommunikation müssen alle Akteure aktiv eingebunden werden. ---- https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Risikomanagement/risikomanagement_node.html;jsessionid=3E22DE7F8B45355BCDE16723D3956FEE.2_cid320 Ich denke dass meine Anfragen in mittlerweile in 9 weiteren Städten, Kreisen und Bezirksregierungen zu "Katstrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störrfällen zum Einsatz kommen könnten und den dazugehörigen Informationen" frei über Fragdenstaat.de und somit zitierfähig zugänglich zu machen einen offenen Diskurs und Austausch über gute Maßnahmen erst ermöglicht, der auch Ihrem Kreis zugute kommt. Es war für mich überraschend und eine große Freude, als ich gestern erstmalig über Ihre Informationsoffenheit las. Ihre Entscheidung im Jahr 2012 zur freien Zugänglichkeit ist mir eine gute, argumentative Unterstützung. Mit freundlichen Grüssen, Robert Michel Anfragenr: 26281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Sehr geehrter Herr Michel, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 26.01.2018 übersende ich als Anlage den bereits …
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland
Datum
7. Februar 2018 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 26.01.2018 übersende ich als Anlage den bereits zwischen 2012 bis 2014 im Internet veröffentlichen Zusatzplan des Kreises Steinfurt (Stand 2011). Mit freundlichen Grüßen

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Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> als erste und kurze Reaktion ein ausdrückliches Dankeschön für Ihre schnelle …
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland [#26281]
Datum
7. Februar 2018 16:03
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> als erste und kurze Reaktion ein ausdrückliches Dankeschön für Ihre schnelle Antwort mit Zugang zum Zusatzplan, wie geschildert wird mir dies eine große argumentative Hilfe in NRW sein. Den Plan Ihres Kreises werde ich erst auf Fragdenstaat.de öffentlich greischalten, nachdem ich ihn in Ruhe gelesen habe (frühstens Mittwoch nächster Woche). Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 26281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>