Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland
Sehr geehrter Herr Dierkes,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie freundlich um eine Eingangsbetätigung, möglichst zügige Bearbeitung meines Antrages und um Rücksprache (Kooperationsprinzip) falls Sie Unklarheiten oder Gründe sehen welche gegen einen Informationszugang stehen könnten (§ 25 VwVfG).
I. Antrag nach dem UIG(IFG) (ausschließlich kostenfrei[1]), auch kostenfrei für Auslagen:
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG NRW(UIG NRW)),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):
a) Zusatzplan des Kreises Steinfurt zum Katastrophenschutz-Sonderplan des Landkreises Emsland für das Kernkraftwerk Emsland (AKW), wie bereits veröffentlicht.
b) Informationen für Hilfskräfte i.S. §§ 113, 114 Strahlenschutzgesetz.
Der Zusatzplan war bereit unter [2] bis vor ca. 2 Jahren digital frei im Internet verfügbar. Daher sollte der Informationszugang kurzfristig möglich sein, gegebenfalls ohne Abwarten einer Entscheidung über oder Bearbeitung von Punkt b.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel
[1] Der/Die Anträge nach UIG(IFG) ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist,
2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten (auch für Gebühren und Auslagen nach UIG) für eine vollständige Kostenfreiheit.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Januar 2018
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27. Februar 2018
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