Zuschauerplätze in Verhandlungssälen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir eine Liste aller Verhandlungssäle am Verwaltungsgericht Weimar mit der jeweilgen Anzahl Plätze für Zuschauer zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2021
  • Frist
    17. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir eine Liste aller Verhandl…
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuschauerplätze in Verhandlungssälen [#231182]
Datum
15. Oktober 2021 10:23
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir eine Liste aller Verhandlungssäle am Verwaltungsgericht Weimar mit der jeweilgen Anzahl Plätze für Zuschauer zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231182/

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Verwaltungsgericht Weimar
Sehr Antragsteller/in das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 231182 trägt hier das Aktenzeichen 12…
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Betreff
Antwort: Zuschauerplätze in Verhandlungssälen (1220 E - 13/21)
Datum
21. Oktober 2021 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 231182 trägt hier das Aktenzeichen 1220 E 13/21; bitte verwenden Sie zukünftig dieses Aktenzeichen. Ihre Anfrage wegen der Zahl der Zuschauerplätze in den Gerichtssälen am Standort Jenaer Straße 2a stellt eine der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung stehende Information dar, die unabhängig von einem förmlichen Verfahren nach dem Thüringer Transparenzgesetz formlos übermittelt wird. Ihre Anfrage nach dem Thüringer Transparenzgesetz betrachten wir deshalb als erledigt. In Sitzungssaal 1 stehen neun Zuschauerplätze zur Verfügung und in Sitzungssaal 3 acht Zuschauerplätze. Mit freundlichen Grüßen