Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Anfrage an: Landtag Brandenburg

1. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg wurden in der Vergangenheit nicht in die Parlamentsdokumentation des Landtages Brandenburg (PARLDOK) eingestellt?

2. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen von Einsendern, die nicht im Land Brandenburg wohnen bzw. eine andere postalische (Absender)adresse angaben außerhalb der Postleitzahlen des Landes Brandenburg?

3. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen in der Vergangenheit aus dem Landkreis Teltow-Fläming, wie viele aus dem Gebiet der Stadt Zossen?

4. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen aus den jeweiligen Landkreises des Landes Brandenburg?

5.Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg thematisierten welche Themengebiete?

6. Ich würde gerne eine vollständige Liste/Übersicht über die bisher eingegangen Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg erhalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Januar 2014
  • Frist
    22. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg [#5335]
Datum
21. Januar 2014 22:52
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg wurden in der Vergangenheit nicht in die Parlamentsdokumentation des Landtages Brandenburg (PARLDOK) eingestellt? 2. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen von Einsendern, die nicht im Land Brandenburg wohnen bzw. eine andere postalische (Absender)adresse angaben außerhalb der Postleitzahlen des Landes Brandenburg? 3. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen in der Vergangenheit aus dem Landkreis Teltow-Fläming, wie viele aus dem Gebiet der Stadt Zossen? 4. Wie viele Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg kamen aus den jeweiligen Landkreises des Landes Brandenburg? 5.Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg thematisierten welche Themengebiete? 6. Ich würde gerne eine vollständige Liste/Übersicht über die bisher eingegangen Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg erhalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Zu 1.: Alle Zusendungen, die die in § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des L…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
AW: Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg [#5335]
Datum
22. Januar 2014 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Zu 1.: Alle Zusendungen, die die in § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg genannten Bedingungen erfüllen, wurden als Zuschriften an die Abgeordneten verteilt. Ihre Nachweise wurden in die Parlamentsdokumentation eingestellt, die Volltexte sind generell nicht öffentlich zugänglich. Zu 2. Bis 4.: Die Einsender und deren geographische Zuordnung werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht statistisch erfasst. Zu 5.: Die Zuschriften an den Landtag beinhalten vielfältige Themengebiete. Die Themen können im Einzelnen in der Parlamentsdokumentation eingesehen werden. Zu 6.: Eine vollständige Übersicht erhalten Sie durch eine Recherche in der Parlamentsdokumentation (http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/servlet.starweb?path=LTBB/lissh.web) durch folgende Suche: Wahlperiode: alle Dokumentart: Zuschrift Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg" [#5335]
Datum
29. Januar 2014 00:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5335 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Im Zuge der/meiner Untersuchung des Sachverhaltes und der einschlägigen Rechtsgrundlagen bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt. Das Verweisen oder Hinweisen auf (einzelne) Suchergebnisse im Rahmen und als (mögliches) Ergebnis einer selbstständigen Recherche des Antragstellers (meinerseits) erfüllen meiner Meinung nach die Anforderungen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG nicht. Gleichwertig oder Gleichrangig o.ä. ist das Ergebnis einer selbstständigen Recherche des Antragstellers meiner Meinung nach nicht- vor allem und zumal maximal nur einzelne (mögliche) Suchergebnisse im Rahmen einer selbstständigen Recherche des Antragstellers erzielt werden können. Dieses Resultat (maximal nur einzelne (eventuelle) Suchergebnisse im Rahmen einer selbstständigen Recherche des Antragstellers erzielen zu können) steht – meiner Meinung nach – im Widerspruch zur sachlichen und inhaltlichen Intention der Anfrage des Antragsstellers (meinerseits). Die Intention meines Antrages war nicht das Herbeiführen und Durchführen einer selbstständigen Recherche meinerseits mit dem Resultat (eventuell zutreffender, einzelner) Suchergebnisse im Rahmen dieser Recherche. Vielen Dank. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung= 20des Landtages Brandenbu…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung= 20des Landtages Brandenburg" [#5335]
Datum
12. Februar 2014 09:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
134,9 KB
Rückäußerung der LDA Brandenburg - Ihre E-Mail vom 29. Januar 2014 Az. 002/14/064 Sehr geehrt<< Anrede >> im Auftrag von unserem Herrn Müller sende ich zu Ihrer obigen Anfrage unser Antwortschreiben zu. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung= 20des Landtages Brand…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Zuschriften nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung= 20des Landtages Brandenburg" [#5335]
Datum
15. Februar 2014 18:30
An
Landtag Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich möchte gerne Folgendes ergänzend ausführen: Die konkrete Benennung der erforderlichen Suchbegriffe ermöglicht meiner Meinung nach nicht ein problemloses Auffinden der Angaben, sondern nur eine ein Nachweis eines Suchergebnisses in der Parlamentsdokumentation PARLDOK des Landtages Brandenburg mit folgenden Angaben: - Eingangsdatum der Zuschrift beim Landtag von Brandenburg - die vergebene Vorgangsnummer der Zuschrift in der Parlamentsdokumentation des Landtages Brandenburg - die Anzahl der Seiten der eingegangen Zuschrift insgesamt (z.B. Zuschrift 13.01.2014 5/326 (4 S.)). Eine bloße Übersicht von weit über 500 Treffern oder deren Erzeugung bzw. Erstellung in der Parlamentsdokumentation PARLDOK des Landtages Brandenburg entspricht nicht der Intention meiner Anfrage. „Weit über 500 Treffer“ bleiben weit über 500 einzelne Treffer und keine konkrete Liste oder Auflistung. Um die gewünschte Auskunft bzw. Übersicht zu erhalten müsste ich/man jede einzelne Zuschrift als Vorgang in der Parlamentsdokumentation „anklicken“ um die jeweils einzeln zu jeder Zuschrift die gewünschten Angaben zu erhalten: z.B. „ (z.B. Zuschrift 13.01.2014 5/326 (4 S.)). Musikschule Novellierung des Brandenburgischen Musikschulgesetzes“ Diese Verfahrensweise wäre und ist meiner Meinung nach nicht zumutbar und nicht akzeptabel für einen Antragsteller. Mit freundlichen Grüßen