Zuschüsse an Jugendorganisationen politischer Parteien

die Liste der Zuwendungsempfänger von Zuschüssen an Jugendorganisationen politischer Parteien im Jahr 2022 (Haushaltsstelle 1702 684 05 - 261).
Bitte nach Zuwendungshöhe aufschlüsseln. Gab es darüber hinaus weitere Anträge auf Zuschüsse, die abgelehnt wurden? Falls ja, bitte eine Liste der abgelehnten Anträge nach Organisationsnamen und Ablehnungsgrund aufschlüsseln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Rareș Chioreanu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Liste der Zuwendungsempfänger von…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Rareș Chioreanu
Betreff
Zuschüsse an Jugendorganisationen politischer Parteien [#279994]
Datum
29. Mai 2023 16:31
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Liste der Zuwendungsempfänger von Zuschüssen an Jugendorganisationen politischer Parteien im Jahr 2022 (Haushaltsstelle 1702 684 05 - 261). Bitte nach Zuwendungshöhe aufschlüsseln. Gab es darüber hinaus weitere Anträge auf Zuschüsse, die abgelehnt wurden? Falls ja, bitte eine Liste der abgelehnten Anträge nach Organisationsnamen und Ablehnungsgrund aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rareș Chioreanu Anfragenr: 279994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279994/ Postanschrift Rareș Chioreanu << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rareș Chioreanu

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Chioreanu, mit Ihrer E-Mail vom 29. Mai 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Zuschüsse an Jugendorganisationen politischer Parteien [#279994]
Datum
20. Juni 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chioreanu, mit Ihrer E-Mail vom 29. Mai 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: " 1. Die Liste der Zuwendungsempfänger von Zuschüssen an Jugendorganisationen politischer Parteien im Jahr 2022 (Haushaltsstelle 1702 684 05 - 261). Bitte nach Zuwendungshöhe aufschlüsseln. 2. Gab es darüber hinaus weitere Anträge auf Zuschüsse, die abgelehnt wurden? Falls ja, bitte eine Liste der abgelehnten Anträge nach Organisationsnamen und Ablehnungsgrund aufschlüsseln." 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Zu Frage 1: Nachfolgend erhalten Sie eine Liste der Zuwendungsempfänger von Zuschüssen an Jugendorganisationen politischer Parteien im Jahr 2022 (Haushaltsstelle 1702 684 05 - 261). Jugendorganisationen politischer Parteien Zuschüsse 2022 Grüne Jugend 478.344,00 € Junge Liberale 478.344,00 € Junge Union Deutschlands 1.359.704,00 € Jusos in der SPD 1.405.264,00 € Linksjugend ['solid] 478.344,00 € Zu Frage 2: Darüber hinaus gab es keine weiteren Anträge auf Zuschüsse. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen