Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz

Nach § 3 Abs. 1 des Theatervertrags zwischen der Stadt Mainz und dem Land Rheinland-Pfalz werden die nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebskosten des Staatstheaters zu je gleichen Teilen von den Gesellschaftern Stadt und Land ausgeglichen. Für das Haushaltsjahr 2017 (entspricht den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 des Staatstheaters) spricht das Land erstmals von einer „disquotablen“ Bezuschussung, also einem Landeszuschuss, der höher ist als der städtische Zuschuss, um den Wirtschaftsplan des Staatstheaters auszugleichen. Dies stellt offensichtlich eine Verletzung des Theatervertrags dar.
Der Wirtschaftsplan des Staatstheaters muss nach Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz auf der Grundlage einer mittelfristigen Finanzplanung erstellt werden; Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung müssen ihn billigen bzw. verabschieden. Somit haben offenbar die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Staatstheater auch den Bruch des Theatervertrags beschlossen.

Vor diesem Hintergrund erbitte ich folgende Informationen und Unterlagen:
a) Mit welcher Begründung haben die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung der Staatstheater Mainz GmbH den Theatervertrag ignoriert?
b) Welchen Zuschussbedarf lässt die mittelfristige Finanzplanung für das Staatstheater Mainz, die nach Gemeindeordnung erforderlich ist, für die Haushaltsjahre bis einschl. 2020 erwarten?
c) Ist zur Deckung des erwarteten Zuschussbedarfs seitens der Stadt Mainz weiterhin eine „disquotable“ Regelung und damit ein Verstoß gegen den geltenden Theatervertrag vorgesehen? Oder:
d) Strebt die Stadt Mainz eine Änderung des Theatervertrags an? Wenn ja: mit welchen Quoten und mit welchen Folgen für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 3 Abs. …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
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Betreff
Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
26. Januar 2017 16:20
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 3 Abs. 1 des Theatervertrags zwischen der Stadt Mainz und dem Land Rheinland-Pfalz werden die nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebskosten des Staatstheaters zu je gleichen Teilen von den Gesellschaftern Stadt und Land ausgeglichen. Für das Haushaltsjahr 2017 (entspricht den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 des Staatstheaters) spricht das Land erstmals von einer „disquotablen“ Bezuschussung, also einem Landeszuschuss, der höher ist als der städtische Zuschuss, um den Wirtschaftsplan des Staatstheaters auszugleichen. Dies stellt offensichtlich eine Verletzung des Theatervertrags dar. Der Wirtschaftsplan des Staatstheaters muss nach Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz auf der Grundlage einer mittelfristigen Finanzplanung erstellt werden; Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung müssen ihn billigen bzw. verabschieden. Somit haben offenbar die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Staatstheater auch den Bruch des Theatervertrags beschlossen. Vor diesem Hintergrund erbitte ich folgende Informationen und Unterlagen: a) Mit welcher Begründung haben die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung der Staatstheater Mainz GmbH den Theatervertrag ignoriert? b) Welchen Zuschussbedarf lässt die mittelfristige Finanzplanung für das Staatstheater Mainz, die nach Gemeindeordnung erforderlich ist, für die Haushaltsjahre bis einschl. 2020 erwarten? c) Ist zur Deckung des erwarteten Zuschussbedarfs seitens der Stadt Mainz weiterhin eine „disquotable“ Regelung und damit ein Verstoß gegen den geltenden Theatervertrag vorgesehen? Oder: d) Strebt die Stadt Mainz eine Änderung des Theatervertrags an? Wenn ja: mit welchen Quoten und mit welchen Folgen für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die Anfrage: a) Mit welcher Begründung haben die städtisc…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
9. Februar 2017 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die Anfrage: a) Mit welcher Begründung haben die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung der Staatstheater Mainz GmbH den Theatervertrag ignoriert? Der Theatervertrag wird nicht ignoriert. Die Deckung der laufenden Betriebskosten erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 des Theatervertrages hälftig von Stadt und Land. b) Welchen Zuschussbedarf lässt die mittelfristige Finanzplanung für das Staatstheater Mainz, die nach Gemeindeordnung erforderlich ist, für die Haushaltsjahre bis einschl. 2020 erwarten? Ab dem Wirtschaftsjahr 2016/2017 erfolgte eine quotale Erhöhung des laufenden Zuschusses in Höhe von je 750 Tsd. ? der Gesellschafter. Der Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter beläuft sich demnach auf 23.263 Tsd. ? p.a.. c) Ist zur Deckung des erwarteten Zuschussbedarfs seitens der Stadt Mainz weiterhin eine ?disquotable? Regelung und damit ein Verstoß gegen den geltenden Theatervertrag vorgesehen? Oder: Eine disquotale Deckung der laufenden Betriebskosten des Staatstheaters hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden und ist entsprechend den Regelungen im Theatervertrag in Zukunft nicht vorgesehen. d) Strebt die Stadt Mainz eine Änderung des Theatervertrags an? Wenn ja: mit welchen Quoten und mit welchen Folgen für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien? Von beiden Gesellschaftern kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft eine Änderung der Gesellschafterstruktur geben kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die von mir gestellt Fragen sind im Wesentlich nicht (!) beantwortet: 1. Die „quo…
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Von
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Betreff
AW: WG: Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
10. Februar 2017 16:04
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die von mir gestellt Fragen sind im Wesentlich nicht (!) beantwortet: 1. Die „quotale Erhöhung“ ab dem Wirtschaftsjahr 2016/2017 hat das zuständige Ministerium laut Zeitungbericht der AZ vom 14. 12. 2016 noch anders dargestellt. 2. Auf die Frage nach dem erwarteten Zuschussbedarf seitens der Stadt Mainz bis 2020 aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung wird nicht eingegangen. 3. Ich hatte gefragt, ob die Stadt eine Änderung des Theatervertrags anstrebt – also aktiv betreiben will. Das hat zunächst mal mit einer Änderung der Gesellschafterstruktur nichts zu tun, wohl aber mit den für die Haushaltsaufstellung wesentlichen Planungsfaktoren. Insofern werte ich das Statement der Stadt Mainz nicht als Antwort auf meine Fragen. . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater …
An Landeshauptstadt Mainz Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
28. Februar 2017 16:28
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz“ vom 26.01.2017 (#20089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Mainz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Februar 2017 16:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 9. Februar beantwortet. Rückfragen zu Aussagen des zuständigen…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: AW: AW: WG: Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
8. März 2017 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 9. Februar beantwortet. Rückfragen zu Aussagen des zuständigen Ministeriums müssen Sie diesem selbst stellen. Wir können nur für uns sprechen. Unsere Antworten liegen Ihnen vor. Auf Ihre neue Frage Nr. 3 können wir Ihnen ergänzend antworten, dass es politischer Wille der Stadt Mainz ist, den Theatervertrag zu ändern. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprünglichen Fragen sehe ich zu wesentlichen Teilen noch nicht beantwortet…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: AW: WG: Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz [#20089]
Datum
8. März 2017 14:27
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprünglichen Fragen sehe ich zu wesentlichen Teilen noch nicht beantwortet: die erwartbaren Zuschusshöhen der Stadt Mainz nach deren mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 sind mit dem Hinweis auf eine einmalige Zuschusserhöhung nicht wirklich beantwortet. Offenbar ist hier seitens der Stadt keine auf meine Fragen eingehende Antwort gewollt. Dies ist dann so zur Kenntnis zu nehmen. Zu der angeblich neu gestellten Frage 3: die war bereits in meiner ersten Anfrage gestellt - und ist erst jetzt zum Teil beantwortet worden. Ergänzend hatte ich nämlich gefragt: wenn eine Änderung des Theatervertrags gewollt wird (und das ist ja jetzt bejaht worden) - mit welchen Auswirkungen auf die Quote der Zuschüsse und die Zusammensetzung der Gremien. Dieser Teil der bereits im ursprünglichen Anfragetext formulierten Teilfrage ist noch immer nicht beantwortet. Aber auch hier gilt wohl festzustellen, dass die Stadt Mainz trotz Transparenzgesetz nicht gewillt ist, transparent Auskunft zu geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>