Zuschuss der Stadt Mainz an das Staatstheater Mainz
Nach § 3 Abs. 1 des Theatervertrags zwischen der Stadt Mainz und dem Land Rheinland-Pfalz werden die nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebskosten des Staatstheaters zu je gleichen Teilen von den Gesellschaftern Stadt und Land ausgeglichen. Für das Haushaltsjahr 2017 (entspricht den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 des Staatstheaters) spricht das Land erstmals von einer „disquotablen“ Bezuschussung, also einem Landeszuschuss, der höher ist als der städtische Zuschuss, um den Wirtschaftsplan des Staatstheaters auszugleichen. Dies stellt offensichtlich eine Verletzung des Theatervertrags dar.
Der Wirtschaftsplan des Staatstheaters muss nach Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz auf der Grundlage einer mittelfristigen Finanzplanung erstellt werden; Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung müssen ihn billigen bzw. verabschieden. Somit haben offenbar die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Staatstheater auch den Bruch des Theatervertrags beschlossen.
Vor diesem Hintergrund erbitte ich folgende Informationen und Unterlagen:
a) Mit welcher Begründung haben die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung der Staatstheater Mainz GmbH den Theatervertrag ignoriert?
b) Welchen Zuschussbedarf lässt die mittelfristige Finanzplanung für das Staatstheater Mainz, die nach Gemeindeordnung erforderlich ist, für die Haushaltsjahre bis einschl. 2020 erwarten?
c) Ist zur Deckung des erwarteten Zuschussbedarfs seitens der Stadt Mainz weiterhin eine „disquotable“ Regelung und damit ein Verstoß gegen den geltenden Theatervertrag vorgesehen? Oder:
d) Strebt die Stadt Mainz eine Änderung des Theatervertrags an? Wenn ja: mit welchen Quoten und mit welchen Folgen für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. Januar 2017
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28. Februar 2017
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